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Unfall ohne Führerschein: Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erlischt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Darmstadt/ Berlin - Wer einen Unfall ohne Fahrerlaubnis verursacht, muss nicht nur mit einer strafrechtlichen Verurteilung rechnen - obendrein kann er auch Rentenansprüche verlieren.

Das geht aus einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts hervor (Az.: L5 R 129/14), über die die Deutsche Anwaltauskunft informiert.

Rentenversicherung lehnt Antrag auf Erwerbsminderungsrente ab ...

In dem verhandelten Fall fuhr der Mann ohne Führerschein. Mit 1,39 Promille verursachte er einen Verkehrsunfall und ist seitdem aufgrund der Verletzungen voll erwerbsgemindert. Das Amtsgericht verurteilte den 29-jährigen wegen Trunkenheit im Verkehr und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung. Die Rentenversicherung lehnte seinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente ab, weil er sich grob selbstgefährdend verhalten habe. Wer bewusst gegen Gesetze verstoße, die vor Schaden schützen sollen, könne keine Versicherungsleistungen beanspruchen.

... und bekommt Recht

Dem schlossen sich die Sozialgerichte in den zwei Instanzen an. Nach Auffassung des Landessozialgerichts kann die Rente versagt werden, wenn die Erwerbsminderung infolge einer strafbaren Handlung eingetreten ist. Voraussetzung sei eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung für ein Verbrechen oder ein vorsätzliches Vergehen.