Unfall mit Tieren: Kfz-Versicherung zahlt nicht in jedem Fall
Stand: 03.09.2010
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Hamburg - Kfz-Versicherer zahlen nicht immer, wenn ein Tier einen Unfall verursacht hat. Die Teilkasko übernimmt nur die Kosten nach Zusammenstößen mit Haarwild, also zum Beispiel Damwild, Feldhasen und Füchsen. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg hin. Flattert dagegen ein Fasan ins fahrende Auto, zahlt der Versicherer nicht - denn der Fasan zählt zum Federwild. Diese Details regelt das Bundesjagdgesetz. Wichtig für Fahrten an der deutschen Küste: Auch Seehunde zählen zum Haarwild.
Allerdings können die Teilkaskoverträge mittlerweile bei einigen Versicherern erweitert werden. Dann können auch Schäden durch andere Tiere wie Kühe, Pferde und Schafe reguliert werden. Weichen Autofahrer solchen großen Tieren aus, zahlt dann die Kfz-Versicherung, weil damit möglicherweise ein erheblicher Personen- und Sachschaden vermieden werden konnte. Bei Kleintieren zahlt der Versicherer dagegen nicht, da ein solches Ausweichmanöver unverhältnismäßig sei.
Autofahrer sollten nach einem Wildunfall die Unfallstelle absichern sowie die Polizei und das Forstamt alarmieren. Das Wild darf nur von der Fahrbahn gezogen, jedoch nicht ins Auto eingeladen werden. Blut- und Haarspuren am Fahrzeug sollten nicht beseitigt werden, bevor der Versicherer den Schaden begutachtet hat.