Unfall: Geschädigter hat Anspruch auf Reparatur in Fachwerkstatt
Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 07.09.2012
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Ahlen - Nach einem unverschuldeten Unfall haben Fahrzeugbesitzer grundsätzlich Anspruch auf eine Reparatur in einer Fachwerkstatt. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hin.
Will eine Versicherung die Reparaturarbeiten von einer günstigeren freien statt von einer teureren markengebundenen Fachwerkstatt erledigt wissen, muss der Qualitätsstandard dem einer Markenwerkstatt entsprechen. Kriterien dafür sind neben der Ausstattung ein entsprechend geschultes Personal, heißt es in einem Urteil des Amtsgerichts Ahlen (Az.: 30 C 82/11).
In dem Rechtsstreit wollte eine Versicherung dem Geschädigten nur die Stundensätze eines günstigeren freien Fachbetriebs ersetzen. Am Ende musste sie dann doch die höhere Rechnung der Markenwerkstatt begleichen. Versicherer könnten Unfallopfer zwar auf eine freie Fachwerkstatt verweisen, erläuterten die Richter. Diese müsse dann aber Fortbildungen für ihr Personal vorweisen können. Das war in dem Fall nicht so.
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