Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Umgekipptes Motorrad verursacht Schaden: Wer zahlt?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Fällt ein Motorrad um und beschädigt dabei ein anderes Fahrzeug, kann es kompliziert werden. Wer zahlen muss, hängt davon ab, ob der Motorradfahrer fahrlässig gehandelt hat.

Eine kräftige Windböe, schon ist es passiert: Das Motorrad kracht auf die Seite. Zum möglichen Schaden am Zweirad kann für den Halter noch weiterer Ärger hinzukommen, wenn das Bike im Sturz ein geparktes Auto beschädigt. "Wenn ich beim Abstellen des Motorrads nicht darauf geachtet habe, dass es gut steht, geht man von Fahrlässigkeit aus", sagt Timo Voß vom Bund der Versicherten (BdV). Da auch das Abstellen oder Parken zum Betrieb des Fahrzeugs gehört, muss der Motorradhalter dann seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.

Als Motorradfahrer tut man deshalb gut daran, sein Zweirad stets auf dem Hauptständer zu parken, sagt Voß. So stehe es sicher, und man riskiere in der Regel keinen Ärger, der einen teuer zu stehen kommen kann. "Es ist immer eine Frage des Einzelfalls, aber wer nur den Klappständer nutzt, dem kann unter Umständen Fahrlässigkeit unterstellt werden."

Hat der Halter sein Motorrad ordentlich abgestellt, liegt die Sache anders. "Ist das Motorrad durch einen Sturm umgestürzt und hat ein anderes Fahrzeug beschädigt, muss dessen Halter seine Teilkasko in Anspruch nehmen", erklärt Voß. Hat er keine Teilkaskoversicherung, bleibe er auf seinem Schaden sitzen.

Doch auch wenn das beschädigte Fahrzeug teilkaskoversichert ist, bekommt dessen Halter den Schaden nicht immer ersetzt. "Hat zum Beispiel jemand das Motorrad umgestoßen, haben wir Vorsatz, dann zahlt keine Versicherung", sagt Voß. Zwar müsste in dem Fall der Randalierer Schadenersatz leisten, doch wenn der nicht auffindbar ist, kann man ihn auch nicht zur Rechenschaft ziehen. Ebenfalls Pech gehabt hat der Besitzer des beschädigten Autos, wenn nicht aufzuklären ist, warum das Motorrad umstürzte. "Es gibt einfach Situationen, vor denen kann man sich nicht schützen", sagt Voß.