Überschwemmungsschäden müssen oft gesondert versichert werden
Stand: 14.06.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp
Henstedt-Ulzburg - Die derzeitige Überschwemmungskatastrophe in Teilen Deutschlands führt auch wieder zur Frage des Versicherungsschutzes. Denn die Kosten für überflutete Keller werden nur dann von der Versicherung übernommen, wenn eine Elementarschadenversicherung vorliegt. Nach Auskunft des Bundes der Versicherten haben die Bewohner in gefährdeten Gebieten mit hoher Überschwemmungswahrscheinlichkeit allerdings oft gar nicht die Möglichkeit, eine solche Police abzuschließen.
Glück im Unglück haben lediglich die Verbraucher in Ostdeutschland, die noch eine Haushaltsversicherung aus DDR-Zeiten haben. Diese damals weit verbreitete Police (96 Prozent der Haushalte hatten eine solche) beinhaltet - auch heute noch gültig - so etwas wie eine Elementarschadenversicherung.
Die Besitzer der deutschlandweit fast 25 Millionen Hausratversicherungen und 19 Millionen Wohngebäudeversicherungen haben dagegen weniger Glück. Laut Bund der Versicherten greifen deren Policen nicht bei Überschwemmungen. Für die Schäden durch vollgelaufene Keller oder durch das überflutete Grundstück helfen beide Versicherungen damit nicht. Verbraucher sollten versuchen, den Elementarschadenschutz zusätzlich zu versichern - auch wenn das teilweise zu hohen Aufschlägen führt.