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Überschwemmungen sind selten mitversichert

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Köln - Im Herbst sind vollgelaufene Keller keine Seltenheit. Das Portal geldtipps.de klärt auf, welche Versicherung für die Schäden von Überschwemmungen aufkommt. Demnach werden die Kosten für überflutete Keller nur dann von einer Versicherung bezahlt, wenn eine Elementarschaden-Versicherung vorliegt. Allerdings haben die Bewohner in gefährdeten Gebieten mit hoher Überschwemmungswahrscheinlichkeit oft gar nicht die Möglichkeit, eine solche Police abzuschließen.

Glück im Unglück haben lediglich die Verbraucher in Ostdeutschland, die noch eine Haushaltsversicherung aus DDR-Zeiten haben. Diese damals weitverbreitete Police beinhaltet eine Elementarschaden-Versicherung und ist auch heute noch gültig.

Die Besitzer der deutschlandweit fast 25 Millionen Hausratversicherungen und 19 Millionen Wohngebäudeversicherungen haben dagegen weniger Glück. Diese Policen greifen nicht bei Überschwemmungen, bei Schäden durch vollgelaufene Keller oder überflutete Grundstücke. Da unberechenbare Wetterphänomene auch immer öfter in Regionen auftreten, die bisher kaum damit zu kämpfen hatten, sollen Mieter und Eigentümer auf jeden Fall Elementarschaden-Policen abschließen, um auch gegen solche Schäden gewappnet zu sein.