Trendwende möglich - Preise für Kfz-Versicherungen sinken

Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 20.10.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Berlin - Viele Kfz-Versicherte in Deutschland können nach Meinung von Verbraucher-Vergleichsportalen von günstigeren Preisen profitieren. Gegenüber dem Jahresanfang 2014 seien die Tarifprämien für Neukunden um bis zu drei Prozent gesunken, berichtete das Portal NAFI nach einer Auswertung im Auftrag der "Welt am Sonntag".
Im Schnitt würden Policen für Kunden, die ihren Anbieter in diesem Jahr wechselten, günstiger. "Nachdem die Preise über Jahre gestiegen sind, könnte es jetzt eine Trendwende geben", hieß es auch beim Vergleichsportal Verivox.
Neben direkten Preisnachlässen müsse man allerdings auch mögliche indirekte Effekte berücksichtigen, mahnte der Bund der Versicherten: Wenn ihre Einnahmen sinken, würden Versicherer bei der Schadensregulierung häufiger sparen. Die Verbraucher sollten deshalb etwa auch darauf achten, dass die Haftpflicht-Deckungssumme für Personenschäden möglichst höher liege als gesetzlich vorgeschrieben.
Anfang des Jahres hatten manche Versicherer noch steigende Prämien in der Kfz-Versicherung erwartet. So hatte zum Beispiel Deutschlands drittgrößte Versicherungsgruppe Talanx nach den massiven Hagel- und Hochwasserschäden 2013 zunächst höhere Preise in Aussicht gestellt.
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
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Sie brauchen keine zusätzliche Reisehaftpflichtversicherung, wenn Ihre Privathaftpflicht auch für vorübergehende Auslandsaufenthalte gilt und Mietsachschäden in Hotels oder gemieteten Ferienunterkünften mit absichert. Ein Blick in Ihre Vertragsunterlagen gibt Ihnen darüber Auskunft. In aller Regel sollten Sie mit einem aktuellen Privathaftpflichttarif ausreichend versichert sein. Selbst günstige Basistarife versichern heute weltweite Auslandsaufenthalte für mindestens ein Jahr.
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Außerhalb Ihres Hauses sind folgende Rohre auf dem versicherten Grundstück durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert:
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Erstattet werden frostbedingte und sonstige Bruchschäden. Die Rohre müssen zur Versorgung des versicherten Gebäudes dienen und Ihrer Verantwortung unterliegen.
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Für Ableitungsrohre, die sich außerhalb des Hauses auf Ihrem Grundstück oder außerhalb Ihres Grundstücks befinden, brauchen Sie ebenfalls eine zusätzliche Klausel im Vertrag, damit der Versicherer bei Schäden an den Rohren durch Bruch oder Frost zahlt.
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