Tipp: Sturmschäden umgehend für Versicherung dokumentieren
Stand: 16.12.2011
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Mainz - Sturmschäden sind in der Wohngebäude- und in der Hausrautversicherung abgesichert. Tritt ein Schadensfall ein, müssen Versicherte so manches beachten, um in den Genuss der Versicherungsleistungen zu kommen.
Sturmschäden müssen umgehend für die Versicherung dokumentiert werden. Durch Wind und Starkregen beschädigte oder zerstörte Dinge sollten möglichst zum Schadensnachweis aufbewahrt werden, erläutert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Ist dies nicht möglich, werden sie am besten fotografiert oder gefilmt. Ist das eigene Haus beschädigt, sollten auch die Nachbarn als Zeugen ein Protokoll anfertigen.
Der Liste werden Einkaufsbelege der Gegenstände beigelegt. Sind diese nicht mehr vorhanden, sollten Betroffene das Protokoll aus dem Gedächtnis um den Anschaffungszeitpunkt und den ungefähren Neupreis ergänzen. Von den Papieren sollten sie vor dem Absenden an die Versicherung eine Kopie für die eigenen Unterlagen machen.
Die Hausratversicherung kommt etwa dafür auf, wenn ein abgeknickter Baum aufs Hausdach fällt oder Gartenmöbel zu Bruch gehen. Bersten Scheiben im Wind oder durch Hagel, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig - wobei Sturmschäden nach Angaben der Verbraucherzentrale erst ab Windstärke acht abgesichert sind. Eine Elementarschadensklausel in den Verträgen gleicht Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen aus. Allerdings muss diese Vertragsoption gesondert abgeschlossen werden.