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Tipp: So kündigen Sie die Kfz-Versicherung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Leipzig - Seit Jahren ist der Ablauf derselbe: Doch noch immer wissen viele Kfz-Halter nicht, wie man eine Kfz-Versicherung richtig kündigt. Diese Beobachtung hat Andrea Heyer, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig, bei ihren Beratungen gemacht.

Bei der Kfz-Haftpflicht- und der Kaskoversicherung handelt es sich um selbstständige Verträge, auch wenn sie zusammen abgeschlossen werden. Sollen die Verträge bei dem bisherigen Versicherer nicht fortgeführt werden, ist zunächst ihre Laufzeit zu prüfen. "Diese Versicherungen werden jeweils für ein Jahr abgeschlossen, wobei das Versicherungsjahr im Regelfall dem Kalenderjahr entspricht", sagt Heyer. "Dann ist ein Wechsel des Versicherers - unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist - zum 1. Januar möglich."

Doch im vergangenen Jahr haben einige Versicherer eine Änderung vorgenommen, weitere kündigten an, dem Beispiel zu folgen. Bei diesen Versicherern entspricht das Versicherungsjahr einem Zeitjahr von zwölf Monaten. Das bedeutet, eine zum 1. Juli begonnene Kfz-Versicherung kann nicht zum 31. Dezember, sondern erst zum 30. Juni des Folgejahres gekündigt werden.

Wer zum Jahresende kündigen kann und will, hat das Datum 30. November zu beachten. An diesem Tag muss die Kündigung beim Versicherer vorliegen. Der Poststempel mit diesem Datum reicht nicht aus. "Wer sicher gehen will, schickt seinen Brief in diesem Jahr schon bis zum 26. November nachweisbar - also als Einschreiben - ab", rät Heyer. "Wer die Kündigung per Fax mitteilt, kann dies dagegen auch noch am 30. November erledigen, sollte aber auf einen Sendenachweis achten." Schließlich kann die Kündigung auch gegen eine Bestätigung noch bis zum Stichtag in einer Filiale des Versicherers abgegeben werden.