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Tierhaftpflicht: Warum Hunde versichert sein sollten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Schnell ist es passiert: Der Hund verursacht einen Schaden, für den der Halter haften muss. Unter Umständen kann das richtig teuer werden. Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist trotzdem nicht in allen Bundesländern Pflicht.

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin leben etwa sieben Millionen Hunde in Deutschland. "Insgesamt verursachen die Tiere etwa 100.000 versicherte Haftpflichtschäden im Jahr", sagt GDV-Sprecherin Una Großmann. Die Versicherer leisteten dafür rund 80 Millionen Euro. Vorfälle mit den Haustieren sind also keine Seltenheit.

Nur 70 Prozent der deutschen Hunde sind versichert

Aber nur in Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen und Hamburg sei die Versicherung Pflicht, sagt Großmann. "In den meisten anderen Bundesländern müssen lediglich Halter von gefährlichen Hunden eine solche Versicherung vorweisen." Dazu gehören beispielsweise der American Staffordshire Terrier, der Staffordshire Bullterrier sowie der Pit Bull Terrier.

Nach Angaben des GDV sind allerdings nur rund 70 Prozent der Hunde in Deutschland versichert. "Was viele Halter nicht wissen: Die Tiere sind nicht in der privaten Haftpflicht mitversichert, Katzen und Kleintiere dagegen schon", erklärt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf. Eine separate Versicherung für das Haustier sei deshalb dringend nötig - und zwar für jeden einzelnen Hund, den ein Besitzer hält.

Auch kleine Hunde können große Schäden anrichten

Das gilt auch für Mini-Schoßhündchen. "Kleine Hunde können auch großen Schaden anrichten", sagt Weidenbach. Besonders die derzeit beliebten Möpse haben viel Kraft und können kräftig zubeißen. "Ein Vorteil bei kleinen Hunderassen ist, dass sie leichter und schneller zu versichern sind", erklärt die Expertin.

Denn bei allen Hunderassen gilt: "Der Halter unterliegt einer Gefährdungshaftung", sagt Weidenbach. Das bedeutet, dass es nicht wichtig ist, wie er selbst sich verhalten hat - er haftet in jedem Fall für den vom Tier verursachten Schaden. Ein Beispiel: Stolpert ein Mensch über den Hund und bricht sich das Bein, ist der Halter verantwortlich - und zwar auch, wenn er sich nicht falsch verhalten hat. Dann muss der Besitzer womöglich den Krankenhausaufenthalt, den Lohnausfall oder das Schmerzensgeld übernehmen.

Mindestdeckung von 3 Millionen Euro empfehlenswert

Weidenbach empfiehlt deshalb eine Mindestdeckung von drei Millionen Euro. Damit seien alle Eventualitäten abgedeckt. Das entspräche etwa einem Jahresbeitrag von 80 Euro. "Manche Versicherer würden dann auch einspringen, wenn der Hundehalter gegen seine Pflichten, wie beispielsweise dem Leinenzwang verstößt", sagt Weidenbach. Solche Informationen stünden oft im Kleingedruckten und sollten vor dem Abschluss geklärt sein.

"Aber auch schon ab 50 Euro gibt es einen guten Versicherungsschutz für das Tier", sagt Udo Kopernik vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) in Dortmund. Außerdem empfiehlt der Experte, grundsätzlich nur eine Versicherung mit einjähriger Laufzeit abzuschließen - und diese dann Jahr für Jahr zu erneuern. "Vermeintlich günstige Angebote binden den Versicherungsnehmer nicht selten mit langen Laufzeiten ein", meint Kopernik.

Hundehalter lassen deshalb am besten nicht viel Zeit verstreichen und schließen gleich nach der Anschaffung des Tieres die Haftpflichtversicherung ab. "Es ist besser, keine Zeit verstreichen zu lassen, sondern die Police gleich abzuschließen bevor es zu einem Personen- oder Sachschaden kommt", empfiehlt Kopernik. Außerdem rät er, sich für eine Hundehalterhaftpflicht ohne Selbstbeteiligung zu entscheiden. "Für Züchter ist zudem eine Versicherung vorteilhaft, bei der auch die Welpen eine gewisse Zeit, zum Beispiel drei Monate, beim neuen Besitzer mit versichert sind." Das gibt dann auch dem neuen Halter die Zeit, die richtige Versicherung herauszusuchen.