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Sturz auf feuchtem Herbstlaub - Wer haftet?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Hamburg - Stürzt ein Fußgänger auf dem Gehweg, weil das Laub nicht geräumt war, kann das für Hausbesitzer teuer werden. Das Unfallopfer kann Schadenersatz oder Schmerzensgeld verlangen. Darauf weist der Bund der Versicherten hin.

Haftbar gemacht wird in der Regel der Eigentümer, denn er ist für das Laubfegen verantwortlich. Hat er sein Eigentum vermietet, überträgt er die Pflichten häufig auf Mieter. In diesem Fall sind die Mieter haftbar, wenn jemand auf nicht geräumten Wegen stürzt.

Notwendig ist in diesem Fall eine Haftpflichtversicherung, erklärt der Bund der Versicherten. Denn sie übernimmt in solchen Fällen die Ansprüche der Geschädigten. Ein weiterer Vorteil: Lehnt die Versicherung die Zahlung von Schadenersatz ab, kann der Versicherte davon ausgehen, dass ein Anspruch gegen ihn grundsätzlich nicht besteht. Er muss also auch nichts aus eigener Tasche zahlen. Will der Geschädigte trotzdem Geld sehen, wehrt der Versicherer diese unberechtigte Forderung notfalls vor Gericht ab.