Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Sturmtief über Deutschland: Schäden umgehend dokumentieren

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Mainz/Berlin - Das Sturmtief "Ulli" ist in der vergangenen Nacht über Deutschland gezogen, hat aber nur kleinere Schäden verursacht. Der nächste Sturm steht allerdings schon in den Startlöchern: Das Tief "Andrea" wird in der Nacht zum Donnerstag erwartet. Wer einen Sturmschaden erleidet, sollte diesen umgehend für die Versicherung dokumentieren.

Durch Wind und Starkregen beschädigte oder zerstörte Dinge bewahren Betroffene am besten auf, um die Schäden später nachweisen zu können. Alternativ bietet es sich an, sie zu fotografieren oder zu filmen. Das empfiehlt sich ebenfalls für Beulen am Auto infolge eines Sturms. Ist das eigene Haus beschädigt, sollten auch die Nachbarn als Zeugen ein Protokoll anfertigen.

Idealerweise werden der Liste Einkaufsbelege der beschädigten Gegenstände beigelegt. Haben Betroffene diese Unterlagen nicht mehr, sollten sie das Protokoll aus dem Gedächtnis um den Anschaffungszeitpunkt und den ungefähren Neupreis ergänzen. Von den Papieren machen sie vor dem Absenden an die Versicherung am besten eine Kopie für die eigenen Unterlagen.

Diese Versicherungen kommen für Schäden auf

Die Hausratversicherung kommt etwa dafür auf, wenn ein abgeknickter Baum aufs Hausdach fällt oder Gartenmöbel zu Bruch gehen. Bersten Scheiben im Wind oder durch Hagel, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig - wobei Sturmschäden erst ab Windstärke acht abgesichert sind. Eine Elementarschadensklausel in den Verträgen gleicht Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen aus. Allerdings muss diese Vertragsoption gesondert abgeschlossen werden. Schäden am Auto durch herabfallende Äste oder Hagelkörner deckt die Teilkasko ab.