Sturmschäden umgehend der Versicherung melden
Stand: 01.12.2015
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Henstedt-Ulzburg/Düsseldorf - Zum Wochenbeginn gab es in Deutschland heftige Unwetter. Mancherorts wurden Bäume umgekippt und Dachziegel abgedeckt. In der Regel übernehmen Versicherer Sturmschäden. Damit Betroffene den vollen Versicherungsschutz nicht gefährden, sollten sie aber schnell reagieren. Häufig müssen Versicherte Schäden unverzüglich melden.
Eine genaue Frist gibt es dafür nicht. "Es reicht meist, wenn Betroffene sich innerhalb von zwei bis drei Tagen an den Versicherer wenden", sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Das können Versicherte auch telefonisch machen. Wichtig: Dann sollten sie nach einer Schadensnummer fragen und sich diese notieren. "Das erleichtert den weiteren Vorgang", erklärt die Verbraucherschützerin.
Ein Sturm liegt für die Versicherungen meist ab Windstärke acht vor, erläutert Weidenbach. Das entspricht in etwa einer Windgeschwindigkeit von 62 Stundenkilometern. Entsprechende Angaben dazu erhalten Betroffene beim Deutschen Wetterdienst (DWD).
Nicht alles wegräumen, aber es auch nicht schlimmer werden lassen
Grundsätzlich müssen Versicherte dafür sorgen, dass der Schaden sich nicht vergrößert oder andere gefährdet, erklärt Boss. Bevor sie jedoch die Reste des Schadens wegräumen, sollten Betroffene mit seiner Gebäudeversicherung Rücksprache halten und alles ausreichend mit der Fotokamera dokumentieren, rät Boss.
Allein im vergangenen Jahr summierten sich nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Schäden, die Unwetter an Wohngebäuden und Hausrat verursacht haben, bundesweit auf knapp 1,2 Milliarden Euro.