Sturmschäden dokumentieren und zerstörte Gegenstände aufbewahren
Stand: 02.07.2012
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Mainz - In den vergangenen Tagen sind wieder schwere Gewitter und Stürme durchs Land gezogen. Daraus resultierende Schäden müssen für die Versicherung dokumentiert werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin.
Gegenstände, die durch Wind, Hagel oder Starkregen beschädigt oder zerstört wurden, sollten zudem zum Schadensnachweis aufbewahrt werden. Ist dies nicht möglich, werden sie am besten fotografiert oder gefilmt. Ist das eigene Haus beschädigt, sollten die Nachbarn außerdem als Zeugen ein Protokoll anfertigen.
Der Liste werden Einkaufsbelege der Gegenstände beigelegt. Sind diese nicht mehr vorhanden, sollten Betroffene das Protokoll aus dem Gedächtnis ergänzen. Angegeben werden sollten der Anschaffungszeitpunkt und der ungefähre Neupreis. Von den Papieren sollten sie vor dem Absenden an die Versicherung eine Kopie für die eigenen Unterlagen machen.
Die Hausratversicherung kommt etwa dafür auf, wenn ein abgeknickter Baum auf das Hausdach fällt oder Gartenmöbel zu Bruch gehen. Bersten Scheiben im Wind oder durch Hagel, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig - wobei Sturmschäden nach Angaben der Verbraucherzentrale erst ab Windstärke acht abgesichert sind. Eine Elementarschadensklausel in den Verträgen gleicht Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen aus. Allerdings muss diese Vertragsoption gesondert abgeschlossen werden.