Stürmische Zeiten: Welche Versicherung zahlt was?
Stand: 29.09.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Sturm und Regen sorgen im Herbst häufig für Schäden an Gebäuden. Auf Dächern werden beispielsweise Ziegel angehoben, die sich verschieben können. "Damit ist das Dach nicht nur offen für Regen, sondern auch eine Gefahr für Passanten", warnt Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin. Welche Versicherung bei welchen Schäden einspringt:
Sturmschäden am Haus werden von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. "Fliegen durch einen Sturm Dachziegel herab oder hebt gleich das gesamte Dach ab, ist die sogenannte verbundene Gebäudeversicherung in der Pflicht", sagt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin. Die verbundene Gebäudeversicherung umfasse Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm. Die Versicherung zahle bei Schäden aber erst ab Windstärke acht. Der Versicherungsnehmer sei verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten.
Auch der Hausrat ist gegen Sturm versichert, falls eine Hausratversicherung besteht. Diese Police schützt die beweglichen Gegenstände in der Wohnung. Sie schützt die Versicherten zum Beispiel dann, wenn der Sturm ein Fenster eindrückt, dadurch Wasser eindringt und Möbel beschädigt. Doch auch hier gilt: Der Versicherungsnehmer muss seinen Sorgfaltspflichten nachkommen. "Wenn ein Sturm zu erwarten ist, man das Fenster trotzdem offen lässt und dann Wasser in die Wohnung läuft, ist das fahrlässig", sagt Rüter de Escobar.
Für Unglücksfälle - etwa wenn bei leichtem Sturm Dachziegel auf ein geparktes Auto fallen - ist die Privathaftpflichtversicherung da, heißt es bei der Stiftung Warentest in Berlin. Jeder Hausbesitzer sollte deshalb eine haben. Für vermietete Immobilien gebe es eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.