Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Stichtag verpasst? Kfz-Versicherung nach Prämienerhöhung kündbar

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg - Der reguläre Stichtag zum Wechsel der Kfz-Versicherung ist mit dem 30. November bereits verstrichen. Dennoch ist es für Autobesitzer nicht zu spät, auf eine günstigere Police umzusatteln. Wann Kunden außerordentlich kündigen können, erklärt das unabhängige Vergleichsportal Verivox.

So kommen Autobesitzer raus aus dem Vertrag

„Wer vom Versicherer eine Mitteilung über steigende Beiträge erhält, kann seine Police umgehend kündigen. Der Versicherer muss in der Rechnung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sogar auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen“, erklärt Verivox-Geschäftsführer und Chief Financial Officer, Ingo Weber.

Grundsätzlich gilt: Kunden haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne den Versicherungsschutz gleichzeitig in angemessenem Umfang zu erweitern. Gekündigt werden darf auch, wenn der Versicherer die Vertragsbedingungen ändert oder die Prämie aufgrund einer geänderten Regional- oder Typklasse steigt.

Wer umzieht, muss bleiben

Anders sieht es allerdings aus, wenn sich die Regionalklasse aufgrund eines Umzugs ändert. In diesem Fall kann der Versicherungsnehmer nicht außerordentlich kündigen. „Da der Versicherte den Umzug selbst zu vertreten hat, darf er dies nicht als Grund für eine Kündigung anführen.“

Neuer Wagen – neuer Vertrag: Wer sein altes Fahrzeug gegen ein neues eintauscht, kann das auch mit der Versicherung tun. Denn dabei handelt es sich um einen sogenannten Fahrzeugwechsel. Der Versicherte kann ohne Einhaltung von Fristen den Versicherungsvertrag beenden.

Auch nach einem Schadensfall besteht ein Sonderkündigungsrecht. Dabei ist es irrelevant, ob der Versicherer für den entstandenen Schaden aufkommt oder nicht. Hierbei muss allerdings beachtet werden, dass das Sonderkündigungsrecht infolge eines Schadensfalls nicht nur dem Versicherten, sondern auch dem Versicherer zusteht.

Kündigungsfristen einhalten

Versicherte haben nach Rechnungseingang einen Monat Zeit, um von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Wer unterjährig kündigt, dem muss die Versicherungsgesellschaft den Jahresbeitrag anteilig erstatten.