Steuerabkommen mit Schweiz gilt auch für Versicherungspolicen
Stand: 17.08.2011
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Zürich - Unter das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland fallen nach einem Zeitungsbericht keineswegs nur Banken, sondern auch Versicherer. Mit dem Vertragswerk vertraute Personen in Bern hätten berichtet, dass "gewisse" Versicherungspolicen unter das Steuerabkommen fallen, schreibt die Schweizerische "Handelszeitung" (HaZ, Donnerstag) unter Berufung auf eigene Recherchen.
Insbesondere handle es sich dabei um die sogenannten "Insurance Wrapper" - Konstrukte, die Schweizer Versicherer über ausländische Töchter in Liechtenstein, Luxemburg, Irland und so weiter anbieten. Mit solchen Vehikeln wurden seit Jahren Vermögen von Private-Banking-Kunden in steuerbegünstigten Policen umgewandelt - ein Milliardengeschäft, das aber im Ruch der Steuerhinterziehung stehe.
Die deutsche Seite wolle zudem noch weiter gehen. Gemäß Berliner Kreisen interpretiere die deutsche Seite, dass alle Finanzprodukte unter das Abkommen fallen, bei denen der Anfangstatbestand der Steuerhinterziehung bestehe, schreibt die Zeitung weiter. Damit würden auch die zahlreichen "normalen" Lebenpolicen zum Problem, die in vergangenen Jahren aktiv von Schweizer Versicherern nach Deutschland vertrieben und oft auch zur Steuerhinterziehung benutzt worden sind.
Dieser Interpretation widerspricht der Schweizerische Versicherungsverband vehement: "Wir gehen davon aus, dass Lebensversicherungsprodukte, die von der schweizerischen Finanzmarktaufsicht beaufsichtigt werden, nicht Gegenstand des Abkommens sind", hieß es in einem Kommentar gegenüber der "HaZ". Und weil das schweizerische Lebensversicherungsgeschäft nicht im Fokus des Abkommens stehe, sei gemäß Verband auch keine Beteiligung an der Akontozahlung von 2 Milliarden Franken vorgesehen, die die Banken an Deutschland entrichten.