Spezielle Versicherung schützt Inhalt von Bankschließfächern
Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 19.06.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Bankschließfächer bieten zur Reisezeit Sicherheit für Schmuck, Bargeld oder auch wichtige Dokumente. Denn die Wertsachen sind dort vor Dieben und Einbrechern geschützt. Wer zusätzlichen Schutz möchte, kann eine Bankfachinhaltsversicherung abschließen, erklärt der Bundesverband deutscher Banken in Berlin.
Oft geht das über die Hausratsversicherung. Wichtig zu beachten: Kunden sollten eine Liste der Dinge erstellen, die sie im Schließfach verwahren. Denn die Bank darf keine Kenntnis vom Inhalt haben.
Ein Schließfach kann permanent gemietet werden, je nach Größe kostet es ab etwa 30 Euro pro Jahr. Möglich ist aber auch, das Schließfach nur für die Ferienzeit zu mieten. Zur Urlaubszeit sind die Fächer dem Verband zufolge allerdings sehr gefragt. Interessenten sollten sich also rechtzeitig danach erkundigen. Steht kein freies Schließfach zur Verfügung, führen einige Banken Wartelisten.
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
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Wer krank ist, hat in Deutschland Anspruch auf eine ärztliche Versorgung, um wieder gesund zu werden. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ist der Leistungsumfang gesetzlich festgeschrieben – und zwar im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Damit unterscheiden sich die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenversicherungen kaum. So übernehmen alle Krankenkassen die Kosten für:
- ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
- die Versorgung mit Medikamenten, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln
- die häusliche Krankenpflege
- Behandlungen im Krankenhaus
- Maßnahmen zur Rehabilitation
Darüber hinaus bieten die Krankenkassen ihren Versicherten zusätzliche Leistungen an. Zu diesen kassenindividuellen Zusatzleistungen gehören zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen (Prävention), Bonusprogramme und Wahltarife.
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Kinder und Ehe- oder Lebenspartner sind in der privaten Krankenversicherung nicht kostenlos mitversichert (anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung). So erhöhen sich die Beiträge für jedes zusätzlich versicherte Kind um etwa 100 Euro im Monat. Pro Erwachsenen sind rund 350 bis 500 Euro monatlich mehr einzurechnen. Angestellte erhalten zu den Beiträgen für Kinder und Ehepartner einen Arbeitgeberzuschuss bis zu 50% des Beitrages.