Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

So versichert man sich gegen Fahrraddiebstahl

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Das geliebte Fahrrad kann schnell weg sein - über 300.000 Fahrräder werden jährlich in Deutschland gestohlen. Das teilt der Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Für den Besitzer ist das eine böse Überraschung, wenn er aus dem Kino oder aus der Stammkneipe zurückkommt. Und: Nur zehn Prozent der Diebstähle werden aufgeklärt. Glücklich, wer da eine geeignete Versicherung hat.

Doch viele Fahrradbesitzer bleiben auf dem Schaden sitzen, wie Gerald Archangeli, Vizepräsident des Bundesverbandes deutscher Versicherungskaufleute, weiß. "Bei Fahrraddiebstahl springt zwar die Hausratversicherung ein - doch nur, wenn das Rad aus einem verschlossenen Einzelkeller oder der Wohnung geklaut wurde." Dann bekommt der geschädigte Radler den Neuwert erstattet. Sind keine Einbruchsspuren nachweisbar, geht die Versicherung von einfachem Diebstahl aus und zahlt keinen Cent.

Die meisten Diebstähle geschehen jedoch nicht im Haus, sondern auf der Straße. "Damit das Rad auch hier versichert ist, muss der Besitzer seine Hausratversicherung um einen Fahrradschutz erweitern lassen", erklärt Archangeli. Der kostet allerdings extra. Die Höhe des Aufpreises ist abhängig vom Wohnort und der Versicherungssumme der Police.

"Wer sich für den Extraschutz entscheidet, sollte darauf achten, dass dieser rund um die Uhr besteht", rät Roland Huhn vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Das ist bei Neuverträgen mittlerweile häufig der Fall - doch in älteren Policen ist die Zeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr oft vom Versicherungsschutz ausgenommen. "Ausnahmen lassen die Versicherer in diesen Fällen nur gelten, wenn das Rad in Gebrauch war, also etwa während des Kinobesuches vor dem Kino stand." Wer sein Rad dagegen nachts grundsätzlich auf der Straße abstellt, geht nach den alten Bedingungen bei einem Diebstahl leer aus.

Der ADFC-Experte empfiehlt Fahrradbesitzern deshalb, in ihre Versicherungsunterlagen zu schauen. "Wer noch die Nachtklausel im Vertrag stehen hat, sollte sich um eine neue Police mit 24-Stunden-Schutz kümmern." Die Hausratversicherung bietet laut Huhn den Vorteil, dass sie alle im Haushalt vorhandenen Fahrräder abdeckt. Werden etwa einer Familie auf einer Radtour mehrere Räder gestohlen, springt die Versicherung auch für alle ein.

Der Schutz für Räder ist jedoch stets auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt - ein oder zwei, höchstens aber fünf Prozent. Wer also 30 000 Euro Hausrat versichert hat, bekommt bei einem Prozent Erstattung gerade einmal 300 Euro, bei üppigen fünf Prozent sind es auch nur 1500 Euro. "Für teure Räder und erst recht für Pedelecs reicht das nicht aus", sagt Huhn.

Angesichts des Booms der Elektrofahrräder bieten Versicherer zunehmend Vertragsbausteine mit pauschaler Deckung an. "Unabhängig von der Versicherungssumme bekommt der Kunde dann im Schadensfall 500 oder 1000 Euro ausgezahlt", erklärt Archangeli. Dennoch gelte auch dieser Schutz nur bis zu einer Obergrenze, die je nach Versicherer bei etwa 3000 Euro liegt.

Den vollen Wert des Rades erstatten spezielle Fahrradversicherungen. Eine Police kostet pro Jahr um die zehn Prozent des Kaufpreises. Entweder ist dafür nur das Diebstahlrisiko abgedeckt - oder auch Schäden durch Vandalismus oder den Klau einzelner Teile. Manche Versicherer gewähren einen Rabatt, wenn der Besitzer eine Code-Nummer in den Rahmen gravieren lässt. Möglich ist das bei der Polizei, bei Fahrradclubs sowie manchen Fahrradhändlern.

Nicht zum Hausrat zählen schnellere Elektroräder, für die ein Versicherungskennzeichen nötig ist. Für diese sogenannten S-Pedelecs oder E-Bikes ist die Fahrzeugversicherung zuständig. Sie zahlt bei Diebstahl aber nur, wenn der Halter eine Kasko abgeschlossen hat. Damit Versicherte an ihr Geld kommen, ist einiges zu beachten.

"Zwingend ist auf jeden Fall eine Anzeige bei der Polizei", erklärt Bianca Boss, Sprecherin des Bundes der Versicherten (BdV). Mit dem Aktenzeichen sollten sich Geschädigte dann an ihre Versicherung wenden. "Um zu beweisen, dass man tatsächlich der Eigentümer des Rades ist, benötigt man zudem den Kaufbeleg inklusive Rahmennummer."

Extra-Tipp: Wer die Rechnung weggeworfen oder das Rad geschenkt bekommen hat, kann vom Händler meist ein Duplikat bekommen. "Stammt das Rad dagegen aus dem Supermarkt und existiert nur ein Kassenbon, kann es mit einer Erstattung schwierig werden", erklärt Boss.

Eine Chance auf Ersatz besteht zudem nur, wenn das Fahrrad mit einem Schloss gesichert war. "Am besten schließt man es an einem Pfahl oder Zaun an", sagt Archangeli. "Rund zehn Prozent vom Neuwert des Fahrrades sollte einem das Schloss schon wert sein", ergänzt ADFC-Mann Huhn. Wer zudem zwei verschiedene Schlosstypen verwendet, etwa ein Bügel- und ein Kettenschloss, hat bessere Chancen, Langfinger abzuschrecken. "Um beide zu knacken, bräuchte der Dieb zwei verschiedene Werkzeuge und damit deutlich mehr Zeit."