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Silvester-Schäden: Welche Versicherung zahlt?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Hamburg - Wird ein Gebäude durch Silvesterraketen oder Böller beschädigt, können Hauseigentümer ihre eigene Versicherung in Anspruch nehmen. Darauf macht der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg aufmerksam. Insbesondere gelte dies, wenn der Schaden nicht vom Eigentümer selbst verursacht wurde und der Schuldige nicht ermittelt werden könne.

Wenn zum Beispiel Unbekannte den Briefkasten mit einem Kanonenschlag beschädigt haben, sollte sich der Hauseigentümer an seine Wohngebäudeversicherung wenden, erklärt der BdV. Diese werde den Schaden dann regulieren.

Verirrt sich eine fremde Silvesterrakete durch ein Fenster ins eigene Wohnzimmer, sollten sich Geschädigte dagegen mit ihrem Hausratversicherer in Verbindung setzen. Dieser kümmere sich um den Schadenersatz. Bei Feuerwerksschäden am eigenen Auto trete die Teilkaskoversicherung ein - dabei müsse allerdings eine möglicherweise vereinbarte Selbstbeteiligung berücksichtigt werden.

Menschen, die mit Böllern und Raketen das neue Jahr begrüßen wollen, sollten aber in jedem Fall eine Privathaftpflichtversicherung haben. Sie springt ein, wenn im Eifer des Silvestergefechts ein Schaden angerichtet wird und der Verursacher nicht unerkannt bleibt.