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Schwierig, aber machbar: Wechsel von der PKV in die Gesetzliche

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Henstedt-Ulzburg - Gemeinhin gilt: Wer in der Privaten Krankenversicherung ist, hat den Vortritt. Doch es gibt Gründe für den Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse. Der klappt jedoch nur in Ausnahmefällen.

In jungen Jahren privat versichert, im Alter gesetzlich - so wäre es am günstigsten. Für junge Menschen sind die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) in der Regel geringer als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Später steigen sie in der Regel. Damit dadurch aber nicht das Solidarprinzip ad absurdum geführt wird, verwehrt der Staat privat Versicherten die Rückkehr in die GKV. Aber es gebe Sonderfälle, sagte Timo Voss vom Bund der Versicherten dem dpa-Themendienst. Worauf es ankommt im Überblick:

Einkommen

Angestellte mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 50.850 Euro im Jahr sind grundsätzlich nicht versicherungspflichtig. Sie können daher entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern wollen.

Wichtig zu wissen: Wer einmal in der privaten Kasse war, darf nur zurück, wenn sein Einkommen - zum Beispiel wegen eines Jobwechsels - wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Bleibe sein Verdienst so hoch oder steige, sei der Weg zurück ausgeschlossen, sagte Voss. Diese Einkommensgrenze liegt bei Arbeitnehmern, die schon vor 2002 privat versichert waren, bei 45.900 Euro.

Selbstständige

Wer seinen Lebensunterhalt als Selbstständiger verdient, ist versicherungsfrei - egal, wie hoch das Einkommen ist. Er darf sich also zwischen privater und gesetzlicher Krankenkasse entscheiden. Beendet ein PKV-Kunde seine Selbstständigkeit und tritt in ein Angestelltenverhältnis, kann er zurück in die gesetzliche Versicherung wechseln. Das gilt allerdings nicht, wenn sein jährliches Bruttoeinkommen als Angestellter über der Versicherungspflichtgrenze von 50.850 oder 45.900 Euro liegt.

Arbeitslose

Auch bei der Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit kommt es zu Besonderheiten. Verliert ein PKV-Mitglied seinen Arbeitsplatz und hat daraufhin Anspruch auf Arbeitslosengeld I, dürfe er in die gesetzliche Versicherung wechseln, sagte Voss. Nicht wechseln können dagegen Empfänger von Arbeitslosengeld II.

Ältere

Für privat Versicherte, die 55 Jahre oder älter sind, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse grundsätzlich nicht mehr möglich, selbst wenn sie arbeitslos würden, sagt Voss. Aber sie dürfen sich beim privaten Versicherer auf den Basistarif herunterstufen lassen. Die PKV darf diesen Antrag nicht ablehnen.

Die Leistungen im Basistarif entsprechen weitgehend denen der gesetzlichen Kasse. Die Höhe der Prämien richtet sich nicht nach dem Gesundheitszustand, sondern nach Alter und Geschlecht.

Ehepartner

Für Ehepartner gibt es wenige Ausnahmefälle. Ist zum Beispiel einer von beiden gesetzlich und einer privat versichert, darf der privat Versicherte unter bestimmten Bedingungen wechseln. Er kann sich in der gesetzlichen Familienversicherung seines Partners mitversichern lassen, allerding nur, wenn er gar kein Einkommen, ein Einkommen von weniger als 375 Euro im Monat oder einen Minijob hat. Junge Berufseinsteiger sollten sich die Entscheidung für die private Versicherung deshalb genau überlegen, rät Voss.