Schutz mit Lücken - Zahnzusatzversicherungen im Test
Stand: 17.04.2012
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Berlin - Ein Besuch beim Zahnarzt ist oft unangenehm. Wenn hinterher die Rechnung kommt, tut es häufig gar doppelt weh. Zahnzusatzversicherungen bieten Schutz vor hohen Kosten. Doch die Beitragsunterschiede sind groß. Das geht aus einer Untersuchung der Zeitschrift "Finanztest" hervor.
Zahnersatz kann teuer werden. Lässt sich ein Patient etwa ein Inlay anstelle einer Amalgamfüllung einsetzen, kann die Rechnung zusammen mit den Laborkosten leicht 600 Euro betragen. Die Kasse übernimmt davon nur einen kleinen Teil. Daher kann sich eine Zusatzversicherung lohnen. Allerdings sollten Verbraucher genau vergleichen. Denn die Beitragsunterschiede sind laut einem Test der Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 5/2012) groß.
Gesetzlich Versicherte müssen mit Zuzahlungen rechnen
Viele Versicherte machten sich nach einem Zahnarztbesuch Sorgen um die "gerade neu entstandenen finanziellen Löcher", sagt "Finanztest"-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen. Besonders gesetzlich Versicherte müssen unter Umständen mit Zuzahlungen rechnen.
Nach Angaben der Bundeszahnärztekammer gilt das besonders dann, wenn ein Patient Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs seiner Krankenkasse wünscht. "Auf die Krankenkasse kann er diese Kosten nur begrenzt abwälzen", sagt Tenhagen. "Sie zahlt nur einen festen Zuschuss, egal wie hoch die Rechnung des Arztes ausfällt." Für viele Verbraucher ist das Grund genug, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.
Zusatzpolice zahlt nicht immer
Dabei lohnt sich allerdings ein Blick auf das Kleingedruckte. "Hier gibt es erhebliche Unterschiede, die oft nicht einfach zu durchschauen sind", sagt Prof. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer. Nicht immer übernimmt eine Zahnzusatzpolice alle Kosten, wie eine Untersuchung der Stiftung Warentest ergab. Insgesamt untersuchten die Experten 147 Tarife, die allen gesetzlich Versicherten offenstehen. Bewertet wurden die Leistungen eines Tarifs für Zahnersatz, zum Beispiel Kronen, Inlays oder Implantate.
"Wir haben untersucht, welchen Anteil der Rechnung der jeweilige Tarif zusammen mit der Kassenleistung im Durchschnitt ersetzt", erklärt Holger Rohde, wissenschaftlicher Leiter des Testteams. Im Idealfall müsse der Versicherte privat gar nichts mehr bezahlen. "Eine vollverblendete Metall-Keramikkrone kostet zum Beispiel 540 Euro", erklärt Rohde. Der Kassenzuschuss betrage bei einem Bonus von 30 Prozent 163 Euro. Bezahlt die Zusatzversicherung nun 377 Euro, muss der Patient nichts mehr zahlen. "Ein solcher Tarif erhält im Leistungsmerkmal Privatversorgung ein Sehr gut."
33 der untersuchten Tarife bieten sehr gute Leistungen
Von den untersuchten Tarifen erfüllt allerdings nur ein Teil die Kriterien der Tester: "33 der getesteten Tarife bieten sehr gute Leistungen beim Zahnersatz, 23 gerade noch ausreichende", fasst Tenhagen das Ergebnis zusammen. Zudem sind die Beitragsunterschiede hierfür groß: Für sehr gute Versicherungen muss ein 43-jähriger männlicher Neukunde zwischen 18 und 41 Euro im Monat zahlen, gleich alte Frauen zwischen 19 und 49 Euro.
Ein teurer Schutz, findet Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. "Eine Zahnzusatzversicherung ist Luxus, der sich nur lohnt, wenn man alle existenzbedrohende Risiken abgesichert hat." So könne etwa eine fehlende Haftpflichtversicherung für Verbraucher im Ernstfall teuer werden. "Wenn eine Person durch meine Schuld zu Schaden kommt, muss ich im Zweifel eine lebenslange Rente bezahlen." Für eine hohe Zahnarztrechnung könne man hingegen auch selber regelmäßig Geld beiseitelegen.
Leistungen prüfen
Wer dennoch eine Zahnzusatzpolice abschließen will, sollte darauf achten, wie hoch die Erstattung für Inlays und Implantate ist, empfiehlt Boss. Auch wie viel Zahnarzthonorar die Versicherung erstattet, sollte geprüft werden: "Wird nur der Regelsatz übernommen oder geht die Erstattung bis zum Höchstbetrag?" Prüfen sollten Kunden außerdem, ob der Vertrag Staffelungen enthält, also von Jahr zu Jahr mehr erstattet wird. "Wichtig ist auch zu schauen, welchen Einfluss fehlende Zähne auf den Versicherungsschutz haben", erklärt Boss.
"Verbraucher sollten sich nicht von hohen Prozentwerten blenden lassen, mit deren Erstattung die Versicherer werben", ergänzt Holger Rohde. So versprechen einige Versicherer eine Erstattung von 100 Prozent. "Bei genauem Hinschauen sind es 100 Prozent vom Kassenzuschuss zur Regelversorgung." Das heißt: Die Versicherung zahlt genauso viel wie die gesetzliche Krankenkasse.
Info-Kasten: Kein Schutz für bestehende Probleme
Hat ein Zahnarzt bereits ein Problem diagnostiziert, ist die Behandlung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Zu Beginn der Vertragslaufzeit gilt laut Stiftung Warentest außerdem eine Wartezeit von acht Monaten. In den meisten Tarifen begrenzen die Versicherer ihre Leitungen zudem in den ersten Vertragsjahren.