Schlecht verladen: Versicherung kann Leistung kürzen
Stand: 05.12.2011
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Saarbrücken - Wer sein Fahrzeug für den Transport unzureichend sichert, riskiert seinen Kaskoschutz. Eine Kürzung in Höhe von 25 Prozent der Versicherungssumme sei rechtens, wenn die Ladung beim Transport beschädigt wird und nur unzureichend befestigt war. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Verweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Az.: 5 U 395/09) aufmerksam.
In dem Fall hatte ein Autoliebhaber einen vollkaskoversicherten Porsche auf einem Anhänger schlecht austariert verladen. Er kam mit dem Gespann ins Schleudern und dann von der Straße ab. Der Halter klagte gegen den Einwand der Versicherung, er habe fahrlässig gehandelt. Das Gericht urteilte, der Kläger habe durch das unzureichende Verladen des Wagens seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt. Besonders bei einem Auto mit schwerem Heckmotor und ungünstiger Gewichtsverteilung hätte er besser vorsorgen müssen.
Diese Grundsätze lassen sich nach Einschätzung von DAV-Mitglied und Verkehrsrechtler Klaus Schneider auch auf andere Fälle übertragen. Das bedeute, dass auch Transport- oder andere Versicherungen die Leistung kürzen dürfen, wenn die Ladung nicht ausreichend gesichert war. Für Schäden an der Ladung im Kofferraum kämen generell weder Kasko- noch Haftpflichtversicherung auf.