Schäden in der Silvesternacht: Welche Versicherung zahlt?
Stand: 28.12.2011
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Berlin/Hamburg - Feuerwerk macht dem einen Spaß und versucht bei dem anderen Ärger. Das gilt vor allem, wenn Raketen und Böller in der Silvesternacht Schäden verursachen. Oft springt dann die Versicherung ein. Aber welche Versicherung hilft wann? Ein Überblick:
Hausratversicherung: Fliegt versehentlich eine Rakete in die Wohnung oder das Haus, kann ein Brand entstehen. In diesem Fall ist eine Hausratversicherung hilfreich. Sie ersetzt Schäden, die durch Feuer oder aber auch Löschwasser entstehen, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin erklärt.
Wohngebäudeversicherung: Böller im Briefkasten sind für Hausbesitzer ärgerlich. Denn oft werden diese durch die Detonation zerstört oder zumindest beschädigt. Die Schuldigen sind am Neujahrsmorgen aber oft nicht mehr ausfindig zu machen. Hier hilft die Wohngebäudeversicherung, erklärt der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg.
Private Haftpflichtversicherung: Wer auf einer Party versehentlich oder aus Übermut einen Böller zündet, sollte eine private Haftpflichtversicherung haben. Diese springe immer dann ein, wenn man einem anderen einen Schaden zufügt, erklärt der BdV.
Kaskoversicherung: Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein, erklärt der GDV. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig beschädigt werden.
Private Unfallversicherung: Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung, erklärt der GDV. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der Krankenversicherung.