Schadensregulierung nach Wildunfällen kann Probleme machen
Stand: 10.10.2013
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Koblenz - Wird nach einem Wildunfall das verletzte oder getötete Tier aufgefunden und sind eindeutige Spuren am Fahrzeug erkennbar, ist die Sache klar: Die Kfz-Teilkaskoversicherung zahlt den Schaden. Probleme kann es bei der Regulierung geben, wenn ein Autofahrer im Graben landet, weil er einem Reh oder Wildschwein ausgewichen ist. Der Unfallhergang lässt sich dann nur schwer beweisen. Versicherte haben in so einem Fall zwar ebenfalls Anspruch auf Schadenersatz, sind aber auf glaubwürdige Zeugenaussagen angewiesen, erklärt die Rechtsanwaltskammer Koblenz. Sonst besteht die Gefahr, dass sie leer ausgehen.
Der Anspruch auf Versicherungsschutz erlischt, wenn der Fahrer zu schnell unterwegs war und der Unfall bei ordnungsgemäßer Fahrweise hätte vermieden werden können oder wenn er grob fahrlässig gehandelt hat, so die Rechtsexperten weiter. Die Beweislast hierfür liege aber beim Versicherer.
Wer kleineren Wildtieren wie zum Beispiel einem Dachs ausweicht und dabei verunglückt, hat ebenfalls keinen Anspruch auf Schadenersatz: Einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt zufolge ist ein Ausweichmanöver in diesem Fall nicht angemessen, da bei einer Kollision kein großer Schaden am Auto zu erwarten sei (Az.: 15 U 256/92).
Laut der Rechtsanwaltskammer Koblenz sind Probleme bei der Schadensregulierung nach Wildunfällen keine Seltenheit. Denn der Geschädigte müsse beweisen, dass der Unfallschaden durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstanden ist oder nach einem Ausweichmanöver, weil ein größeres Wildtier auf der Straße stand.