Saisonkennzeichen: Fahrzeuge dürfen nicht am Straßenrand "überwintern"
Stand: 02.04.2015
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Berlin - Autos und Motorräder, die nicht ganzjährig angemeldet sind, dürfen nur während der Gültigkeit des Saisonkennzeichens auf der Straße stehen.
Außerhalb der Saison dürfen die Fahrzeuge nicht gefahren werden - selbst das Parken an Straßen ist tabu. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Autos oder Motorräder müssen demnach auf einer Fläche stehen, die durch eine "Umfriedung vom öffentlichen Straßenraum getrennt ist".
Das können Zäune, Hecken oder Mauern sein. Das korrekte Parken ist wichtig für den Versicherungsschutz. Der gilt nämlich nur in dem Fall weiter. Vollkasko- und Teilkasko-Policen sichern dann auch im Winter gegen Diebstahl und Brände ab, so der GDV.