Rotes Kennzeichen richtig montieren
Stand: 12.10.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd
Koblenz - Wer ein Fahrzeug mit rotem Kennzeichen führt, muss es wie vorgesehen außen am Fahrzeug befestigen. Es darf nicht nur ins Auto gelegt werden, weil sonst der Versicherungsschutz verloren gehen kann.
In einem vor dem Oberlandesgericht Koblenz entschiedenen Fall hatte eine Frau die Kennzeichen in ihr Fahrzeug gelegt, das danach abgebrannt war. Die Versicherung wollte nicht zahlen und bekam Recht: Es bestehe selbst dann kein Versicherungsschutz, wenn das Kennzeichen nur über Nacht abgelöst wird, um es vor Diebstahl zu sichern. Damit blieb die Frau auf dem Schaden sitzen. (Aktenzeichen: OLG Koblenz 10 U 1258/10)