Rote Nummernschilder müssen ordnungsgemäß angebracht sein
Stand: 17.01.2012
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Koblenz - Rote Nummernschilder sind zwar immer nur vorübergehend im Einsatz, sie müssen jedoch in jedem Falle ordnungsgemäß angebracht sein, da der Versicherungsschutz anderenfalls gefährdet ist. Autofahrer sollten die Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten also immer im Nummernschildrahmen anbringen und nicht einfach beispielsweise hinter die Windschutzscheibe legen.
Wie das Oberlandesgericht Koblenz entschied (Az.: 10 U 1258/10), kann die Versicherung ansonsten rechtmäßig die Zahlung verweigern. In dem verhandelten Fall hatte eine Halterin gegen ihre Kfz-Versicherung geklagt, die das Begleichen eines Brandschadens an einem Wohnanhänger verweigerte. Das Gericht argumentierte, Versicherungsschutz bestehe nur, wenn die Kennzeichen am Fahrzeug befestigt und von außen gut sichtbar seien. Dies gelte auch, wenn die Nummernschilder über Nacht abgelöst werden, etwa, um sie zu sichern. Die Entscheidung ist laut Gerichtssprecher Fabian Scherf verallgemeinerbar und gilt damit auch für Pkw.
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