Risikolebensversicherung: Angehörige finanziell absichern
Stand: 26.08.2010
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Elsmhorn - Mit einer Risikolebensversicherung lassen sich Partner und Angehörige finanziell absichern. Allerdings ist beim Abschluss der Police darauf zu achten, dass sie die Angehörigen oder den Lebenspartner schützt, solange diese finanziell nicht auf eigenen Beinen stehen. Bei Kindern ist das meist der Zeitpunkt, in dem sie ihre Ausbildung beendet haben. Entsprechend sollte die Laufzeit der Policen ausgerichtet sein. In der Regel reicht es, wenn der Schutz bis zum 55. Geburtstag läuft. In Einzelfällen kann es aber auch sinnvoll sein, den 60. Geburtstag als Enddatum zu wählen. Dabei gilt natürlich immer, dass die Kosten für die Sicherheit mit der Laufzeit des Vertrages steigen.
Untere Grenze für den perfekten Schutz ist eine Versicherungssumme, die mindestens das dreifache Jahres-Nettogehalt absichert. Besser ist es hingegen, das fünffache Jahres-Nettogehalt abzusichern, damit im Ernstfall das Geld auch reicht, um den Ausfall eines Hauptverdieners abzusichern.
Dabei ist auch für den Partner, der nicht arbeitet und sich zum Beispiel um die Kindererziehung kümmert, der Abschluss einer Risikolebensversicherung nahezu ein Muss. Denn kommt der ums Leben, müssen die Kinder versorgt werden und der Hauptverdiener gleichzeitig weiter seinem Job nachgehen können. Da das nicht funktionieren wird, ist in aller Regel eine Haushaltshilfe erforderlich - und die Kosten dafür können aus der Versicherungssumme bestritten werden.
Entscheidendes Auswahlkriterium: Höhe der Prämie
Das entscheidende Kriterium für die Wahl der richtigen Gesellschaft ist zunächst einmal die fällige Prämie. Viele Verbraucher wünschen sich eine günstige Risikolebensversicherung Denn die Leistungen sind sich ziemlich ähnlich. Gezahlt wird eben im Todesfall. Wichtig ist, dass der Vertrag eine Nachversicherungsgarantie erhält. Damit haben Verbraucher die Möglichkeit, die Versicherungssumme während der Laufzeit des Vertrages aufzustocken, wenn persönliche Umstände wie beispielsweise eine Heirat oder die Geburt eines Kindes das erforderlich machen.
Verträge mit Verlängerungsoptionen
Im Angebot einiger Versicherer gibt es mittlerweile auch Verlängerungsoptionen. Damit haben Versicherte die Möglichkeit, den Vertrag während der Laufzeit einmalig um bis zu fünf Jahre zu verlängern. Eine weitere Option einiger Versicherer ist die vorgezogene Todesfallleistung. Damit wird dem Versicherten die Möglichkeit gegeben, bei einer schweren Krankheit die Versicherungssumme noch zu Lebzeiten zu erhalten, wenn davon auszugehen ist, dass er binnen zwölf Monaten sterben wird.
Entscheidend für die Höhe der Prämie ist neben der Laufzeit auch das Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn. Wer als 25-Jähriger den passenden Versicherungsschutz auswählt, der 30 Jahre läuft, zahlt deutlich weniger als jemand, der erst mit 35, 40 oder 45 einen Vertrag abschließt.
Hinzu kommt, dass mit steigendem Alter erfahrungsgemäß auch die Krankenakte wächst. Und das bedeutet, dass wegen des Gesundheitszustandes Zuschläge fällig werden oder es sogar schwierig bis unmöglich wird, den gewünschten Versicherungsschutz zu bekommen. Zwar müssen Versicherer heute anders als früher gezielt nach Vorerkrankungen fragen und dürfen keine offenen Fragen nach irgendwelchen Erkrankungen mehr stellen. Dennoch besteht die Gefahr, dass Vorerkrankungen vom Antragsteller schlicht vergessen werden.
Falschangaben können Kündigung zur Folge haben
Die Folgen sind gravierend. Denn Falschangaben geben den Versicherern das Recht zur Kündigung der Risikolebensversicherung führen. Und das heißt für den Versicherten, dass der Versicherungsschutz verloren geht. Wer einmal so aus der Versicherung geflogen ist, dürfte auch kaum einen neuen Vertrag erhalten. Deshalb müssen die Gesundheitsfragen umfassend und ehrlich beantwortet werden.