Riestern in der Elternzeit: Im zweiten Jahr weniger einzahlen
Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 27.07.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Frankfurt/Main - Wer einen Riestervertrag bespart und länger in Elternzeit geht, kann ab dem zweiten Jahr die Einzahlungen kürzen. Denn dann reicht der Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr, um die volle Förderung zu erhalten. Darauf weist die Aktion "Finanzwissen für Alle" der Fondsgesellschaften hin. Dann bekommen Riester-Sparer die Grundzulage von 154 Euro sowie 300 Euro Kinderzulage für jedes Kind, das nach 2008 geboren wurde.
Wichtig zu wissen: Im ersten Jahr müssen Sparer für die volle Förderung vier Prozent ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres einzahlen - maximal jedoch 2100 Euro pro Jahr. Nach der Elternzeit gilt dann: Ist der Riester-Sparer wieder berufstätig, muss im ersten Jahr in den Vertrag wiederum nur der Sockelbetrag - also 5 Euro pro Monat - fließen, damit Sparer von den staatlichen Zulagen voll profitieren.
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Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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