Riester-Verträge: Jetzt Einkommen prüfen und Beiträge anpassen
Stand: 13.11.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Stuttgart - Noch bis Jahresende sollten Riester-Sparer, deren Einkommen sich im vergangenen Jahr geändert hat, einen prüfenden Blick auf ihren Vertrag werfen.
"Sie sollten prüfen, ob Sie den Mindestbeitrag in ihren Vertrag eingezahlt haben, um die vollen Zulagen zu bekommen", rät Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Maximal 2.100 Euro
Eingezahlt werden müssen 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttolohnes des Vorjahres, maximal 2.100 Euro, wobei davon die Zulagen abzuziehen sind. "Zahlen Sie zu wenig ein, wird die Zulage anteilig gekürzt", erklärt der Finanzexperte. Besonders gravierend ist das bei Kunden mit geringeren Einkommen. Denn hier fällt die Förderung besonders ins Gewicht. Die jährliche Förderung beinhaltet eine Grundzulage von 154 Euro. Für jedes vor 2008 geborene Kind gibt es zusätzlich 185 Euro, für jedes seitdem geborene Kind 300 Euro.
Unter 25-Jährige können einmalig einen Starter-Bonus in Höhe von 200 Euro bekommen. Mindestens müssen Riester-Sparer aber 60 Euro in den Vertrag einzahlen, um überhaupt Anspruch auf Förderung zu haben.
Ein Rechenbeispiel
Ein Arbeitnehmer mit zwei 2008 geborenen Kindern hat bei Abschluss des Riester-Vertrages ein Jahreseinkommen von 20.000 Euro brutto. Insgesamt werden also 800 Euro Jahresbeitrag fällig. "Einzahlen muss der Kunde in diesem Fall aber nur den Sockelbetrag von 60 Euro", erklärt Nauhauser. Denn Grundzulage plus Kinderzulagen in Höhe von insgesamt 754 Euro werden auf seine Leistung angerechnet. Insgesamt fließen also 814 Euro in den Vertrag.
Steigt das Jahreseinkommen des Verbrauchers auf 21.000 Euro, sieht die Rechnung schon anders aus: "In diesem Fall reicht der Sockelbetrag von 60 Euro nicht mehr aus", erklärt Nauhauser. Denn insgesamt müssen 840 Euro in den Vertrag fließen. Abzüglich der Förderung von 754 bleibt ein Eigenbeitrag von 86 Euro übrig. "Zahlen Sie die zusätzlichen 26 Euro nicht ein, haben Sie rund 30 Prozent zu wenig eingezahlt", erklärt Nauhauser. "Und um diese 30 Prozent würden dann die Zulagen gekürzt. "In dem Beispielfall beträgt die Kürzung rund 226 Euro." Wer feststellt, dass der Beitrag zu gering ist, sollte bis Jahresende den fehlenden Betrag nachzahlen.