Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Riester-Verträge: Jetzt Einkommen prüfen und Beiträge anpassen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Stuttgart - Noch bis Jahresende sollten Riester-Sparer, deren Einkommen sich im vergangenen Jahr geändert hat, einen prüfenden Blick auf ihren Vertrag werfen.

"Sie sollten prüfen, ob Sie den Mindestbeitrag in ihren Vertrag eingezahlt haben, um die vollen Zulagen zu bekommen", rät Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Maximal 2.100 Euro

Eingezahlt werden müssen 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttolohnes des Vorjahres, maximal 2.100 Euro, wobei davon die Zulagen abzuziehen sind. "Zahlen Sie zu wenig ein, wird die Zulage anteilig gekürzt", erklärt der Finanzexperte. Besonders gravierend ist das bei Kunden mit geringeren Einkommen. Denn hier fällt die Förderung besonders ins Gewicht. Die jährliche Förderung beinhaltet eine Grundzulage von 154 Euro. Für jedes vor 2008 geborene Kind gibt es zusätzlich 185 Euro, für jedes seitdem geborene Kind 300 Euro.

Unter 25-Jährige können einmalig einen Starter-Bonus in Höhe von 200 Euro bekommen. Mindestens müssen Riester-Sparer aber 60 Euro in den Vertrag einzahlen, um überhaupt Anspruch auf Förderung zu haben.

Ein Rechenbeispiel

Ein Arbeitnehmer mit zwei 2008 geborenen Kindern hat bei Abschluss des Riester-Vertrages ein Jahreseinkommen von 20.000 Euro brutto. Insgesamt werden also 800 Euro Jahresbeitrag fällig. "Einzahlen muss der Kunde in diesem Fall aber nur den Sockelbetrag von 60 Euro", erklärt Nauhauser. Denn Grundzulage plus Kinderzulagen in Höhe von insgesamt 754 Euro werden auf seine Leistung angerechnet. Insgesamt fließen also 814 Euro in den Vertrag.

Steigt das Jahreseinkommen des Verbrauchers auf 21.000 Euro, sieht die Rechnung schon anders aus: "In diesem Fall reicht der Sockelbetrag von 60 Euro nicht mehr aus", erklärt Nauhauser. Denn insgesamt müssen 840 Euro in den Vertrag fließen. Abzüglich der Förderung von 754 bleibt ein Eigenbeitrag von 86 Euro übrig. "Zahlen Sie die zusätzlichen 26 Euro nicht ein, haben Sie rund 30 Prozent zu wenig eingezahlt", erklärt Nauhauser. "Und um diese 30 Prozent würden dann die Zulagen gekürzt. "In dem Beispielfall beträgt die Kürzung rund 226 Euro." Wer feststellt, dass der Beitrag zu gering ist, sollte bis Jahresende den fehlenden Betrag nachzahlen.