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Riester-Rente: Vermögen kann in Ausnahmefällen gepfändet werden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - In der Regel gilt: Das angesparte Riestervermögen kann nicht gepfändet werden. Doch leider gibt es dabei Ausnahmen. Wer vergisst, den Förderantrag zu stellen, riskiert eine Pfändung innerhalb der gesetzlichen Grenzen.

"Das im Riestervertrag angesparte Vermögen ist pfändbar, wenn es auf Beiträgen beruht, die nicht gefördert worden sind", erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Das heißt: Hat der Sparer keinen Antrag auf Förderung gestellt oder die Förderungsgrenze überschritten, kann das Geld innerhalb der gesetzlichen Grenzen gepfändet werden.

Riestersparer sollten daher die Förderung regelmäßig beantragen, damit diese Beiträge und das daraus resultierende Vermögen geschützt sind. In einem Streitfall, der vor dem Amtsgericht München (Az.: 273 C 8790/11) ausgetragen wurde, hatte die Klägerin dies versäumt.

Dadurch verlor sie die gesamte Riester-Anwartschaft, als sie Privatinsolvenz anmeldete und die Versicherung den Rückkaufswert der Police an den Insolvenzverwalter auskehrte.