Riester-Rente soll attraktiver werden
Stand: 27.09.2012
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Berlin - Die Bundesregierung will die in der Vergangenheit in die Kritik geratene Riester-Rente mit einer Reihe von Neuerungen attraktiver machen. So sollen Angebote besser vergleichbar und flexibler werden.
Produktinformationsblätter
Mit einheitlichen "Beipackzetteln" sollen Verbraucher Riester-Verträge unterschiedlicher Anbieter künftig leichter miteinander vergleichen können. Die Gestaltung der Produktinformationsblätter und die von den Anbietern zu nennenden Eckpunkte zu Renten-Angeboten werden der Branche vorgegeben. Angeführt werden sollen etwa anfallende Abschlusskosten, zu erwartende Renditen der Verträge oder etwaige Risiken.
Anbieterwechsel
Die Kosten für Anbieterwechsel sollen künftig begrenzt werden. Wie das Bundesfinanzministerium am Mittwoch mitteilte, sollen bei einem Wechsel fortan nur noch maximal 50 Prozent des übertragenen Kapitals bei der Berechnung der Abschluss- und Vertriebskosten berücksichtigt werden. Gedeckelt werden sollen den Angaben zufolge auch die Kosten bei den Anbietern, denen Verbraucher den Rücken kehren.
Wohn-Riester
Bei der privaten Vorsorge über Wohneigentum, dem sogenannten Wohn-Riester, sollen Verbraucher das angesparte Kapital in Zukunft freier nutzen können. Bislang kann Kapital aus entsprechenden Riester-Verträgen nur begrenzt entnommen werden. Dies soll nun geändert werden. Für die Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum soll Altersvorsorgevermögen in Zukunft laut Ministerium "jederzeit" entnommen werden können.
Die Wohnriester-Förderung soll zudem für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutzten Wohnungen genutzt werden können. Voraussetzung ist, dass sich die Ausgaben auf mindestens 6000 Euro belaufen und innerhalb von drei Jahren nach Kauf oder Fertigstellung einer Immobilie anfallen. Der flexibler gestaltete Zugriff gilt zudem für Ausgaben von über 30.000 Euro. Sachverständige müssen jedoch in beiden Fällen bestätigen, dass das Kapital mindestens zur Hälfte für den barrierefreien Umbau verwendet wurde.
Basisversorgung
Auch außerhalb der Riester-Rente sind Neuerungen vorgesehen. Beiträge zur sogenannten Basisvorsorge fürs Alter sollen künftig bis zu einer Schwelle von 24.000 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden können. Bisher ist dies möglich für Ausgaben bis 20.000 Euro. Zur Basisvorsorge gehören auch die Ausgaben zur gesetzlichen Rentenversicherung. Künftig sollen zusätzlich auch Ausgaben für Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen unter diese Regelung fallen.