Riester-Rente: Nicht alle erfüllen die Anforderungen
Stand: 30.11.2015
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München - Die Riester-Rente bietet eine gute Förderung, für die allerdings Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Vor Vertragsabschluss sollte Rat von einem unabhängigen Experten eingeholt werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hn.
Riestern können nur Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind - das trifft zwar in der Regel auf relativ viele zu - etwa Angestellte, Auszubildende, Eltern in Elternzeit oder pflegende Angehörige.
Doch Vorsicht: Wer Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk ist und dadurch von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist, erhält keine Zulagen. Weitere Bedingung: Sparer müssen mindestens vier Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulage von 154 Euro in den Vertrag einzahlen und die Zulage rechtzeitig beantragen - das ist rückwirkend für 2013 noch bis zum 31. Dezember 2015 möglich.
Häufig fällt erst Jahre später auf, dass das Finanzamt die Zulage nicht gezahlt hat. Wollen Verbraucher einen falsch abgeschlossenen Vertrag auflösen, müssen sie mit erheblichen Nachteilen rechnen.