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Riester-Betrug? Staatsanwalt ermittelt gegen Ergo

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX

Düsseldorf - Die fehlerhafte Abrechnung tausender Riester-Verträge hat womöglich strafrechtliche Konsequenzen für den Versicherer Ergo. Wie das "Handelsblatt" (Donnerstag) berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen vier frühere und aktive Führungskräfte der Munich-Re-Tochter wegen des Verdachts auf Betrug, sieben weitere Manager werden verdächtigt, Beihilfe zum Betrug begangen zu haben.

Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers wollte dem Bericht zufolge keine Angaben zum Stand des Verfahrens machen und bestätigte lediglich, dass die Ermittlungen andauern. Ergo tritt dem Betrugsvorwurf entgegen. "Ein strafrechtlich relevantes Handeln der beschuldigten Personen sehe ich nicht", sagte Johannes Lörper, Mitglied des Vorstands der Ergo Lebensversicherung AG, der Zeitung. "Aber selbstkritisch müssen wir sagen: Schon als der Fehler im Herbst 2005 bekannt wurde, hätten wir reagieren müssen."

Anstoß für die Ermittlungen sind tausende von fehlerhaften Abrechnungen von Riester-Verträgen aus den Jahren 2005 und 2006. Sie wurden laut Ergo durch einen Druckfehler versehentlich zu falschen Kosten abgerechnet. Die Kunden zahlten dadurch 25 Prozent mehr als vertraglich vereinbart. Insgesamt ging es um rund eine Million Euro. Als ein Kunde den Fehler im Oktober 2005 bemerkte, zog die Versicherung daraus sechs Jahre lang keine Konsequenzen. Der eine Kunde wurde zwar entschädigt, die anderen aber nicht.

"Ich persönlich habe den Eindruck, dass man auch gar nicht so genau alle Fälle wissen will, da eine Korrektur nur händisch mit erheblichem Aufwand möglich ist", zitiert das "Handelsblatt" einen Abteilungsleiter, der im Zuge der Aufklärung um Stellungnahme gebeten wurde. Erst nachdem der Fehler öffentlich wurde, entschädigte Ergo im Jahr 2011 alle 12.000 Kunden.

Laut "Handelsblatt" reicht dies bei rund einem Viertel von ihnen möglicherweise nicht aus. Diese Kunden stornierten ihre Verträge oder wechselten zu seiner anderen Versicherung. Dadurch sei es zu niedrigeren Rückkaufs- oder Übertragungswerten gekommen als vertraglich vereinbart. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hege in 3.552 Fällen den Verdacht eines "vollendeten Betruges". Betrug kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.