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Rentenversicherung: Wann müssen Studenten bei Nebenjobs zahlen?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin – Auch Studenten stehen in einem Beschäftigungsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten, wenn sie neben dem Studium arbeiten. Doch was bedeutet das für mögliche Beiträge zur Rentenversicherung? Denkbar sind drei Fälle, erläutert die Deutsche Rentenversicherung Bund.

1. Versicherungsfrei arbeiten

Ist das Arbeitsverhältnis von Beginn an auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr befristet, bleiben Studenten versicherungsfrei. Dabei spielt die Höhe des Verdienstes keine Rolle. Rentenversicherungsbeiträge sind nicht zu zahlen.

2. Befreiung von der Versicherungspflicht

Wer unbefristet arbeitet und nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung zwar grundsätzlich versicherungspflichtig. Durch die Zahlung von Beiträgen entstehen Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen, Erwerbsminderungsrenten und Zulagen zur Riester-Rente. Der zu zahlende Beitrag beträgt derzeit 3,6 Prozent des Einkommens. Beim Arbeitgeber kann allerdings ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt werden. Dadurch erlischt dann aber nicht nur die Pflicht zur Beitragszahlung, sondern auch die umfassende Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

3. Rentenversicherung zahlen – ab 450 Euro

Wer unbefristet arbeitet und mehr als 450 Euro im Monat verdient, ist auch als Student immer versicherungspflichtig. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist hier nicht möglich. Student und Arbeitgeber teilen sich dann die zu zahlenden Beiträge.