Rentenversicherung beteiligt sich an Reha-Kosten
Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 04.02.2015
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist darauf hin, dass Patienten in medizinischer Rehabilitation finanzielle Leistungen der Renteversicherung beantragen können.
Bei einer ambulanten Reha werden die Kosten komplett übernommen. Bei einem stationären Aufenthalt in einer Reha-Klinik muss sich der Patient mit einer Zuzahlung an den Kosten beteiligen. Pro Kalendertag beträgt die Zuzahlung in der Regel 10 Euro. Sie ist auf maximal 42 Tage in einem Kalenderjahr begrenzt. Bei einer stationären Rehabilitation, die direkt nach einer Krankenhausbehandlung folgt, umfasst die Zuzahlungsdauer 14 Tage.
Patienten, deren monatliches Nettoeinkommen weniger als 1.135 Euro beträgt, werden auf Antrag komplett von der Zuzahlungspflicht befreit. Unter 18-Jährige brauchen keine Zuzahlungen leisten.
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Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Darüber hinaus bieten die Krankenkassen ihren Versicherten zusätzliche Leistungen an. Zu diesen kassenindividuellen Zusatzleistungen gehören zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen (Prävention), Bonusprogramme und Wahltarife.
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Ja, denn nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Sie verpflichtet, für Schäden aufzukommen, die Sie anderen zufügen, – und das in unbegrenzter Höhe. Mit einer Privathaftpflichtversicherung sichern Sie sich für einen kleinen Betrag zuverlässig gegen dieses finanzielle Risiko ab.