Rentenlücke mit freiwilligen Beitragszahlungen schließen
Stand: 06.06.2011
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Köln - Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung können helfen, Rentenansprüche zu erwerben oder zu sichern. Darauf macht das Internetportal ihre-vorsorge.de aufmerksam.
So können die freiwilligen Zahlungen helfen, sich die Regelaltersrente zu sichern. Dafür sind fünf Jahre Beitragszahlungszeiten erforderlich. Wer weniger Beiträge gezahlt hat, kann die Wartezeit zum Beispiel durch freiwillige Beiträge auffüllen.
Außerdem kann man durch die freiwillige Rentenversicherung den Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente aufrechterhalten. Derzeit beträgt der Mindestbeitrag für eine freiwillige Versicherung 79,60 Euro monatlich. Als Höchstbetrag können maximal 1.094,50 Euro monatlich gezahlt werden. Zwischen dem Mindest- und dem Höchstbeitrag kann die Beitragshöhe frei gewählt werden.
Für die Zahlung freiwilliger Beiträge gelten aber Fristen. Für das jeweilige Kalenderjahr können die freiwilligen Beiträge bis zum 31. März des Folgejahres geleistet werden.
Wer eine freiwillige Versicherung beginnen will, sollte sich bei seinem Rentenversicherer anmelden. Hierfür gibt es einen Vordruck, der bei Auskunfts- und Beratungsstellen erhältlich ist. Der Rentenversicherer prüft dann, ob freiwillige Beiträge geleistet werden dürfen, und bucht - bei entsprechender Ermächtigung - die Beiträge vom Bankkonto des Versicherten ab. Die Beiträge können auch per Überweisung gezahlt werden. Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung.