Reiseversicherungen sind für ältere Urlauber oft teurer
Stand: 26.05.2015
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Düsseldorf - Laut einer Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW zahlen ältere Urlauber für die Reisekrankenversicherung oft weit mehr als jüngere. Verzichten sollte man jedoch nicht, denn eine Reisekrankenversicherung ist bei Reisen ins Ausland wichtig. Sie übernimmt im Ernstfall Behandlungskosten, für die die gesetzliche Kasse nur teilweise oder überhaupt nicht aufkommt. Auch die Kosten für den Rücktransport in die Heimat werden von dieser Police in der Regel gedeckt.
Der Schutz ist in der Regel preiswert: Die Policen sind oft schon für unter zehn Euro pro Jahr zu haben. Es gibt allerdings einen Haken für ältere Kunden: Für Senioren sind die Verträge oft teurer, wie eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW bei zwölf Anbietern zeigt. Das Ergebnis: Nur eine Versicherung verlangt die gleiche Prämie für alle Altersklassen. Bei den übrigen Unternehmen zahlen ältere Kunden mehr. In einem Fall steigt die Prämie von 18 Euro auf 71 Euro.
Die Stiftung Warentest kommt in der Zeitschrift "Finanztest" (Heft 6/2015) zu ähnlichen Ergebnissen. Die Experten nahmen neben 33 Familientarifen auch 47 Verträge für Einzelpersonen unter die Lupe. Die Erkenntnis hier: Fast alle Anbieter erhöhen die Prämien für Kunden ab einer bestimmten Altersgrenze. In einem Fall sprang der Jahresbeitrag von 11 Euro auf 60 Euro - eine Steigerung von fast 550 Prozent. Aus Sicht der Warentest-Experten lohnt sich daher für ältere Kunden ein Preisvergleich besonders.
Das Gros der Branche kassierte den Zusatz-Obolus ab einer Altersgrenze von 65 oder 70 Jahren. Wichtig zu wissen: Die Gesellschaften müssen ihre Kundschaft nicht vorwarnen, dass Preissprünge anstehen. Die meisten Versicherer in der Stichprobe gaben aber an, Kunden vor Erreichen der Altersgrenze zumindest schriftlich zu informieren.
Zwar gibt es bei einer solchen Beitragssteigerung in der Regel kein Sonderkündigungsrecht. Dennoch zeigten sich viele der untersuchten Unternehmen beim Thema Kündigung großzügig. Bei einigen Anbietern konnten Kunden sich noch bis zu zwei Monate nach der Beitragserhöhung von ihrem Vertrag trennen. Ein Unternehmen gewährte rückwirkend eine einmonatige Kündigungsfrist. Bei den restlichen Anbietern durften die Verträge entweder nach Erhalt der Information oder erst zum regulären Kündigungszeitpunkt beendet werden.