Reformpaket für Lebensversicherer: Garantiezins sinkt ab 2015
Stand: 27.05.2014
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Berlin - Weniger Geld für Altkunden, abgespeckte Zinsversprechen und strengere Auflagen für Unternehmen und ihre Aktionäre: Mit diesen Maßnahmen will die Bundesregierung Lebensversicherer stabilisieren und Verbraucher schützen. So soll der Garantiezins zum 1. Januar 2015 für Neuverträge von derzeit 1,75 auf dann 1,25 Prozent gesenkt werden. Damit könnten Lebensversicherungen als Altersvorsorgeprodukt weiter an Attraktivität verlieren.
Mit den am Dienstag in Berlin vorgelegten Plänen sollen die an Verbraucher zugesagten Garantieleistungen gesichert werden. Die Versicherer wiederum werden bei der Ausschüttung sogenannter Bewertungsreserven entlastet. Hier muss ein kleinerer Kundenteil mit auslaufenden Verträgen mit gewissen Einbußen rechnen.
Im Gegenzug müssen Unternehmen Kunden stärker an Risikogewinnen beteiligen. Aktionäre wiederum müssen sich auf eine Ausschüttungssperre einstellen, wenn eine Garantieleistung gefährdet ist. Die Finanzaufsicht Bafin erhält mehr Befugnisse.
Zinsversprechen werden zunehmend zur Last
Damit reagiert die schwarz-rote Koalition auf die anhaltend niedrigen Zinsen, die etlichen Unternehmen zu schaffen machen - wegen niedriger Erträge auf Anlagen bei gleichzeitig hohen Zusagen aus Altverträgen. Das gefährdet einen Ausgleich zwischen Alt- und Neukunden. In Deutschland gibt es rund 95 Millionen Lebensversicherungen. Davon werden jährlich fast sieben Millionen ausgezahlt.
Mit einem hohen Garantiezins von einst bis zu 4 Prozent hatten Unternehmen in der Vergangenheit Kunden für das Altersvorsorgeprodukt gelockt. Die Zusagen sind in Zeiten niedriger Zinsen zunehmend zur Last geworden. Der Gesetzgeber zieht nun eine neue Obergrenze ein, was Unternehmen Kunden künftig maximal zusagen können. Die Versicherungsbranche hatte sich zuletzt dafür ausgesprochen, den Garantiezins erst Anfang 2016 zu senken.
Faire Verteilung stiller Reserven
Geplant ist zudem, stille Reserven der Versicherer zwischen Alt- und Neukunden beziehungsweise auslaufenden und bestehenden Verträgen fairer zu verteilen. Dabei geht es um Bewertungsreserven bei festverzinslichen Papieren. Bei Kündigung oder regulärem Ablauf müssen Kunden bisher zur Hälfte an diesen Reserven beteiligt werden. Nun soll die Beteiligung auf den Teil der Reserven begrenzt werden, der die ermittelte Finanzierungslücke übersteigt. Steigen die Kapitalmarktzinsen wieder, entfällt die Begrenzung.
Auf Einbußen müssen sich nach Angaben aus Regierungskreisen die Kunden einstellen, deren Verträge jetzt auslaufen und die von der bisherigen Beteiligung an Bewertungsreserven profitieren. Dem stünden - gemessen am Jahr 2012 - aber 88 Millionen verbleibende Verträge gegenüber. Die als fairer Ausgleich geplante Maßnahme könnte für Alt-Kunden durchschnittlich mit bis zu 440 Euro zu Buche schlagen. Einbußen hingen aber vom jeweiligen Unternehmen ab.
Abschlusskosten sollen sinken
Um Kunden künftig stärker an Risikogewinnen zu beteiligen, soll der sogenannte Mindestbeteiligungssatz von 75 auf 90 Prozent angehoben werden. 2012 sei es hier um ein Volumen von 800 Millionen Euro gegangen. Bei diesen Risikogewinnen handelt es sich nicht um Erlöse aus riskanten Geschäften, sondern um Erträge, die sich durch eine vorsichtige Kalkulation der Versicherungsunternehmen ergeben.
Geplant ist ferner, dass Unternehmen ihre Abschlusskosten bei Policen senken. Bei Vertragsabschluss sollen zudem Provisionen offen gelegt werden. Angestrebt wird, dass das Bundeskabinett den Gesetzentwurf in der ersten Juni-Woche verabschiedet.