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Rechtsschutzversicherte dürfen Anwalt frei wählen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Rechtsschutzversicherte dürfen ihren Anwalt frei auswählen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Az.: C 442/12). Das Wahlrecht gilt auch in den Fällen, in denen ein rechtlicher Beistand vor Gericht nicht vorgeschrieben ist.

Mit dem EuGH-Urteil ist der Grundsatz der freien Wahl des Rechtsanwaltes für alle Rechtsschutzversicherungsverträge in der EU verbindlich, erklärt Klaus Schneider, Leiter des Arbeitskreises Rechtsschutzversicherung im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Im konkreten Fall hatte ein Arbeitnehmer in den Niederlanden seinen Arbeitgeber auf Schadenersatz wegen ungerechtfertigter Entlassung verklagt. Als Beistand für das Gerichtsverfahren wählte er einen Rechtsanwalt und forderte seine Rechtsschutzversicherung auf, die Kosten für diesen zu übernehmen. Sie weigerte sich zu zahlen und bot dem Versicherungsnehmer stattdessen rechtlichen Beistand durch einen Mitarbeiter der Versicherung an, der kein ausgebildeter Rechtsanwalt war. Damit war der Arbeitnehmer nicht einverstanden.

Der EuGH entschied, dass eine Rechtsschutzversicherung die freie Anwaltswahl für den Versicherungsnehmer nicht einschränken darf und diesem nicht vorschrieben darf, welche Beistand er wählen muss.