Privatpatienten: Verzicht auf Rückerstattung kann sich lohnen
Stand: 13.11.2014
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Berlin - Privatpatienten machen die entstandenen Kosten für Arztbesuche und Arznei in der Regel bei der Krankenkasse geltend. Aber: Auch von einem Verzicht können Versicherte profitieren, erklärt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.
Ein Beispiel: Ein Versicherter hat in einem Jahr für Arztbesuche und Medikamente 2.000 Euro ausgegeben und kann sich aussuchen, ob er diese Kosten bei seiner Krankenkasse geltend macht oder nicht. Die Versicherung gewährt ihm im Beispielsfall eine Beitragsrückerstattung von 2.500 Euro, wenn er keine Kosten geltend macht. Das ergibt eine Ersparnis von 500 Euro. Allerdings kann der Versicherte nun auch 2.500 Euro weniger Krankenkassenbeiträge in seiner Steuererklärung geltend machen. Bei einem Steuersatz von 35 Prozent ergibt dies eine Einbuße von 875 Euro.
"Dieser Steuerpflichtige sollte sich demnach gegen die Beitragsrückerstattung entscheiden und die Kosten bei seiner Krankenkasse geltend machen", rät Nöll. So werden ihm die angefallenen Krankheitskosten in Höhe von 2.000 Euro von der Krankenkasse erstattet. Zusätzlich ergibt sich ein Steuervorteil von 875 Euro.