Privathaftpflicht: Schutz bei alten Verträgen oft unzureichend
Stand: 13.07.2015
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Heidelberg / Hamburg – Wer haftpflichtversichert ist, kann sich eigentlich beruhigt zurücklehnen. Denn verursacht man einen Schaden, springt die Versicherung ein. Doch nicht immer reicht der vertraglich vereinbarte Schutz auch aus. Besonders bei alten Verträgen sind die Versicherungssummen oft zu niedrig. Eine Anpassung lohnt sich.
Bei vielen Verbrauchern liegen Verträge seit Jahren in der Schublade und sind dabei nicht mehr zeitgemäß. Das Problem: Gerade ältere Verträge weisen oft nur geringe Deckungssummen auf. Heute wird in der privaten Haftpflichtversicherung zu einer Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro geraten. Wer sich nicht ausreichend absichert, kann im Schadensfall schnell vor dem finanziellen Ruin stehen. Vor diesem Hintergrund sollten alte Policen, die Schäden nur in einer Höhe von 500.000 Euro oder einer Million Euro abdecken, entsprechend aktualisiert und angepasst werden.
Leistungen in den letzten Jahren verbessert – Preise gefallen
Der Blick in alte Vertragsunterlagen ist außerdem ratsam, weil sich die Leistungen der Versicherungen in den vergangenen Jahren deutlich verbessert haben. Wer einen neuen Vertrag abschließt, profitiert heute etwa von der Absicherung von Computerschäden, die über den Versicherten zum Beispiel durch virenverseuchte E-Mails verursacht wurden. Oft bieten schon Verträge die vor fünf Jahren abgeschlossen wurden deutlich weniger Schutz.
Mehr bezahlen müssen Kunden für eine neue Versicherung nicht unbedingt. Nach Angaben der Stiftung Warentest sind neue Verträge mitunter sogar billiger als alte. Haftpflichtversicherungen mit "fast perfekten Vertragsbedingungen" sind schon für einen Jahresbeitrag von 96 Euro zu haben, wie der letzte Test im September 2014 ergab.
Generell sollten Versicherte regelmäßig ihre Versicherung überprüfen und dabei auch veränderte Lebensumstände beachten. So besteht etwa ein spezieller Bedarf für Familien mit Kindern – genauso wie für Tierhalter. Eine Kündigung ist drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit möglich.
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