Privathaftpflicht: Auf Versicherungsbedingungen achten
Stand: 27.10.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd
Elmshorn - Eine private Haftpflichtversicherung ist für alle Menschen ein Muss. Denn wer einen Schaden anrichtet, haftet ansonsten unbegrenzt mit seinem Privatvermögen. Der Haftpflichtschutz ist nicht einmal teuer: Singles können sich ab 60 Euro pro Jahr versichern, Familien müssen kaum mehr als 100 Euro ausgeben. Auf gute Versicherungsbedingungen sollte allerdings jeder achten.
Das fängt bei der Versicherungssumme an. Nur wenn die großzügig bemessen ist, ist der Versicherungsschutz wirklich gut. Weniger als drei Millionen Euro für Sach- und Personenschäden sollte die Versicherungssumme nicht betragen.
Wichtig ist aber auch, wann vom Versicherungsfall ausgegangen werden kann. Beispiele für einen häufigen Streitpunkt sind die sogenannten Allmählichkeitsschäden. Von denen spricht man, wenn ein Schaden erst mit zeitlicher Verzögerung auftritt - das kann der Fall sein, wenn der Versicherte, ohne es zu merken, ein Wasserrohr angebohrt hat und über Wochen Wasser in die Wand läuft. Ein solcher Schaden würde nur dann reguliert werden, wenn sogenannte Allmählichkeitsschäden abgedeckt sind.
Ebenfalls eine wichtige Klausel: Der Versicherungsschutz beim Hüten fremder Hunde. Denn wer einen Hund in seine Obhut nimmt, übernimmt auch die Haftung. Beißt der Hund dann jemanden, müsste der Schaden ohne entsprechende Klausel bei der eigenen Haftpflichtversicherung vom Hundehüter selbst getragen werden.
Auf praxistaugliche Klauseln achten
Mieter sollten bei der Privathaftpflicht auch darauf achten, dass sie gegen Mietsachschäden geschützt sind. Das bedeutet: Tritt in der Miet- oder Ferienwohnung ein Schaden auf, reguliert die Haftpflichtversicherung für Mieter diesen mit dem Vermieter, und der Mieter muss nicht selbst dafür geradestehen.
Versicherungsschutz sollte zudem für Abwasserschäden gewährt werden. Denn ein Abflussrohr der eigenen Wohnung kann schnell verstopfen und das rücklaufende Wasser einen erheblichen Schaden anrichten. Ohne entsprechende Absicherung über die private Haftpflichtversicherung für das häusliche Abwasser müssen Mieter auch in diesem Fall den Schaden selbst tragen.
Forderungsausfallversicherung nicht vergessen
Die Forderungsausfallversicherung ist ein wichtiger Bestandteil einer guten privaten Haftpflichtpolice. Sie ist dann wichtig, wenn jemand einem anderen einen Schaden zufügt und der Schädiger selbst nicht versichert ist. Denn lassen sich gegen den Schädiger keine Ansprüche realisieren, springt die Forderungsausfall-Police ein und übernimmt den Schaden des Versicherten. Ganz wichtig: Der Versicherte muss selbst alle rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung seiner Ansprüche ausgeschöpft haben, bevor die Versicherung einspringt.
Nachrichten zum Thema
- Haftpflichtversicherung: Darauf sollten Verbraucher achten
- Rechtstipp: Haftpflichtversicherung bezahlt beschädigtes Parkett
- Haftpflichtschaden möglichst zeitnah melden
- Privathaftpflicht: Gefälligkeitshandlungen sind oft mitversichert
- Privathaftpflicht: aktuelle Urteile zum Versicherungsumfang
- Viele Privathaftpflichtversicherer verbessern den Grundschutz