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Private Krankenversicherung: Keine Kündigung ohne neuen Vertrag

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Aachen - Wer seine private Krankenversicherung kündigt, sollte dem Versicherer immer einen Nachweis vorlegen, dass eine neue Versicherung abgeschlossen wurde.

Denn die Kündigung einer Vollversicherung ist nur möglich, wenn bereits ein neuer Versicherungsschutz abgeschlossen ist. Wird eine entsprechende Bestätigung nicht vorgelegt, ist die Kündigung unwirksam, und der Versicherte muss bis zu einer wirksamen Kündigung weiter Beiträge zahlen. Das bestätigte zuletzt das Amtsgericht Aachen.

(Aktenzeichen: AG Aachen 107 C 360/10)