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Private Krankenversicherung: Einsparpotentiale ausloten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Halle - Viele Versicherte müssen jährlich Prämiensteigerungen bei ihrer privaten Krankenversicherung hinnehmen. Auch wenn die betroffenen Versicherten im Fall von Beitragserhöhungen ein Kündigungsrecht haben, ist ein Versicherungswechsel meist nicht sinnvoll, weil es schwer ist, eine günstigere Assekuranz zu finden. Privatversicherte sollten deshalb zunächst den aktuellen Versicherungsschutz auf ein mögliches Einsparpotential abklopfen. Dazu rät die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Denkbar wäre zum Beispiel die Herausnahme überflüssiger Leistungen, das so genannte "Abspecken" des vereinbarten Versicherungsschutzes. Statt dem Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung kann das Zwei- oder Mehrbettzimmer eine preisgünstigere Variante sein. Krankenhaus- oder Kurtagegeld könnten ersatzlos gestrichen werden. Die Erstattung beim Zahntarif kann gemindert oder ein Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt werden.

Aber aufgepasst: Mit Angeboten einer Selbstbeteiligung von über 1.000 Euro im Jahr hat man nur die monatliche Beitragshöhe geschönt. Im Krankheitsfall tritt die Versicherung erst dann ein, wenn der Selbstbehalt aufgebraucht ist. Betroffene Verbraucher haben auch ein gesetzlich geregeltes Recht auf Umtarifierung. Das ist der Wechsel von einem alten in einen neuen, gegebenenfalls preislich günstigeren Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Altersrückstellungen.

Den privaten Krankenversicherungsunternehmen sind umfangreiche Informationspflichten über das Umtarifierungsrecht im Zusammenhang mit Prämienerhöhungen auferlegt worden. Entsprechende Angebote zur Umtarifierung sollten schriftlich abgefordert werden.