Pkw-Lichtanlagen auf Winterschäden prüfen
Stand: 07.04.2010
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Losheim am See - Die Lichtanlagen von Fahrzeugen waren während der Wintermonate starken Belastungen ausgesetzt, insbesondere bei Vielfahrern. Daher empfiehlt die Prüforganisation KÜS in Losheim am See einen "Frühlingscheck" für die Beleuchtung.
Ein erster Überblick gilt eventuellen Beschädigungen an den äußeren Teilen der Lichtanlage. Risse oder Löcher an den Scheinwerfergläsern oder den Rückleuchten können Feuchtigkeit eindringen lassen. Man sollte deshalb prüfen, ob die Scheinwerfer innen beschlagen sind. Die Funktion der Leuchten muss einzeln kontrolliert werden, auch die der Nebellampen und der Nebelschlussleuchten. Defekte Leuchtmittel sind auszutauschen.
Bei einigen modernen Fahrzeugen ist dies relativ aufwendig. Hier empfiehlt die Sachverständigenorganisation, eine Fachwerkstatt aufzusuchen. Zudem sind nur erlaubte Leuchtmittel zu verwenden. Die KÜS verweist darauf, dass etwa der Einsatz der im Internet für unter 100 Euro angebotenen Xenon-Lampen nicht erlaubt ist. Bei ihrer Anwendung könne die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen. Bei der Hauptuntersuchung sei dies ein Grund zur Verweigerung der Plakette. Xenon dürfe nur im kompletten Satz, also mit Scheinwerferreinigungsanlage und automatischer Leuchtweitenregulierung nachgerüstet werden. Der Preis im Fachhandel liege bei mehreren tausend Euro.
Zum Check der Fahrzeugbeleuchtung gehört zudem die Überprüfung der Scheinwerferwaschanlage. Die tadellose Funktion muss gewährleistet sein. Eventuell verstopfte Düsen kann man mit einer Nadel wieder öffnen; eventuell müssen sie nachjustiert werden. Auch der Reinigungsmittelstand in der Scheinwerferwaschanlage sollte geprüft und gegebenenfalls ergänzt werden.