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Ob Karneval oder Sport - Vereine brauchen Versicherungen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Losheim am See - Damit im Fall der Fälle alles geregelt ist, sollte ein Verein seine Mitglieder und Mitarbeiter versichern. Doch nicht jede Versicherungspolice, die zu haben ist, wird auch benötigt. Von einer speziellen Unfallversicherung für Vereine zum Beispiel rät René Hissler vom Bundesverband Deutscher Vereine und Verbände ab. "In der Regel reicht die gesetzliche Versicherung völlig aus", sagt der Versicherungsexperte aus Losheim am See.

Wer sich für den Vereinszweck engagiere, sei bereits per Gesetz gegen Unfälle versichert, erklärt Hissler. "Das gilt für alle ehrenamtlichen Tätigkeiten." Entscheidend ist, dass die Arbeit zum Wohle anderer erfolgt. Konkret heißt das: Wer bei der Ausübung seines Hobbys verunglückt, beispielsweise durch einen Sportunfall, muss sich privat absichern. Wer jedoch bei einer Helfertätigkeit wie der Wartung der Sportanlage einen Unfall hat, ist gesetzlich versichert.

"Ehrenamtliche in Vereinen oder Verbänden sind seit 2005 automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt", bestätigt Hasso Suliak vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Tätigkeiten, die nicht direkt mit dem Vereinszweck zusammenhängen, müssen extra versichert werden: "Die Vereine können sich dafür freiwillig bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden."

Sozialabgaben sind fällig

Durch die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft sind auch der Vorstand und die Mitarbeiter versichert. "Der Beitrag für gemeinnützige Vereine ist quasi nur symbolisch und beträgt 2,73 Euro im Jahr", sagt Hissler. Auch viele Bundesländer bieten speziellen Versicherungsschutz für Vereine.

Wird eine Tätigkeit im Verein über die steuerfreie Aufwandsentschädigung hinaus vergütet, müssen auch Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. "Viele Vereine führen für ihre Mitarbeiter keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben ab", sagt der Bonner Rechtsanwalt Michael Röcken. "Das kann zu saftigen Nachzahlungen führen." Und für die haften die Verantwortlichen auch persönlich: "Im schlimmsten Fall muss der Vorstand die ausstehenden Sozialabgaben aus der eigenen Tasche bezahlen."

Vereine würden gerne alles über Honorare und Aufwandsentschädigungen regeln, weiß Röcken. Oft werde dabei jedoch die Gefahr von Scheinselbstständigkeit übersehen. Der Anwalt empfiehlt, vom Sozialversicherungsträger prüfen zu lassen, ob eine abhängige Beschäftigung vorliegt. "Das Ergebnis der Prüfung ist dann aber auch bindend." Für kleinere Tätigkeiten sei ein 450-Euro-Job eine gute Lösung. Dabei führt der Arbeitgeber reduzierte Sozialabgaben ab - der Arbeitnehmer muss gar keine Beiträge zahlen, um versichert zu sein.

Einige Verbände bieten Vereinen Haftpflichtversicherung an

Ebenso wichtig wie der Versicherungsschutz für Helfer und Mitarbeiter ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung: "Vereine haften für alle Schäden, die während der Vereinsaktivitäten gegenüber Dritten verursacht werden", warnt Suliak. Eine Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Risiken. "Eine Vereinshaftpflicht sollte sofort in Angriff genommen werden, wenn sie nicht durch einen Landes- oder Bundesverband organisiert wird", bestätigt Hissler. Wichtig sei dabei, eine spezielle Haftpflichtversicherung für Vereine abzuschließen und nicht etwa eine Betriebshaftpflicht.

Für Vereine mit einem Jahresbudget von mehr als 100 000 Euro könne auch eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden sinnvoll sein. "Diese Versicherung zahlt, wenn der Vorstand Geld in den Sand setzt", sagt Hissler. Eine Vereinshaftpflicht sei bereits für rund 200 Euro im Jahr zu haben, eine Vermögensschadenhaftpflicht für etwa 250 Euro.

Bei Arbeitsverträgen auch an Rechtsschutz denken

"Vereinsgebäude- und Elementarschadenversicherung sind etwas teurer als für Privatpersonen, aber ebenfalls absolut zu empfehlen." Eine Versicherung sei allemal günstiger, als im Schadensfall das Dach des Vereinsheims neu decken zu lassen. "Vereine sollten bei der Absicherung finanzieller Risiken die gleichen Maßstäbe anlegen wie jeder andere Eigentümer auch", sagt Suliak. Der Versicherungsexperte empfiehlt den Abschluss einer sogenannten Inhaltsversicherung. Analog zur Hausratsversicherung wird dabei das Inventar des Vereins wie Möbel oder Sportgeräte versichert.

"Wenn ein Verein Arbeitsverträge eingeht oder mit Kinder- und Jugendbetreuung zu tun hat, sollte er immer auch eine gute Rechtsschutzversicherung haben", sagt Hissler. Sie sichert den Verein und seine Vertreter, Angestellte und Mitglieder ab, wenn diese im Rahmen der Satzung tätig sind. Der Rechtsschutz für Vereine sollte immer mehrere Gebiete umfassen. Suliak zählt dazu: Schadensersatzstreitigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeiten sowie die Bereiche Arbeits-, Sozial-, Disziplinar- und Standesrecht.

Häufig werden Vereinen auch mehrere Versicherungen gebündelt als Schutzbrief angeboten. Von solchen Paketlösungen rät Hissler ab: "Ob eine Versicherung unnötig ist oder nicht, entscheidet sich am Bedarf des Vereins. Pauschalangebote sind da meist ungünstig." Der Vereinsvorstand sollte vielmehr im Einzelfall entscheiden, welche Versicherung gebraucht wird - und welche nicht. "Vor allem vor einer Großveranstaltung sollte der Versicherungsschutz dringend geprüft werden."