Notlagentarif sichert Versicherungsschutz
Stand: 26.08.2014
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Hamburg - Wenn Privatversicherte ihre Beiträge nicht bezahlen können, bleiben sie trotzdem krankenversichert: Betroffene können in den Notlagentarif eingestuft werden.
Wer privat krankenversichert ist und zeitweise die Beiträge nicht mehr bezahlen kann, verliert seinen Versicherungsschutz nicht. Die Unternehmen haben die Möglichkeit, den Versicherten in einen sogenannten Notlagentarif einzustufen, erläutert die Verbraucherzentrale Hamburg. Dann entfallen Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse und Selbstbehalte, aber es kann auch sein, dass Zusatzversicherungen ruhen.
Rückstände zur Finanzierung nutzen
Der monatliche Beitrag liegt den Angaben zufolge in diesem Fall bei 58 bis 120 Euro. Dazu werden angesparte Altersrückstände für die Finanzierung des Notlagentarifs in Höhe von bis zu 25 Prozent der monatlichen Prämie herangezogen. Es könne sein, dass Ärzte und Zahnärzte Patienten im Notlagentarif nicht behandeln wollen, weil sie dafür weniger Geld erhalten. Darauf weist die Verbraucherzentrale in der Broschüre "Der Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung" hin.