Neue Vorschriften für klamme Krankenkassen
Stand: 30.12.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Berlin - Für Krankenkassen in Finanznot gibt es ab 2012 strengere Vorschriften. Bei einer drohenden Insolvenz müssen sie ihre Mitglieder künftig acht Wochen vor der Schließung informieren.
Außerdem sind Kassen in Finanznot künftig verpflichtet, Mitglieder beim Wechsel zu einer anderen Kasse zu unterstützen: Sie müssen eine Liste aller Krankenkassen vorlegen, unter denen die Mitglieder wählen können. "Mit diesem Formular können Mitglieder einfach den Kassenwechsel vollziehen, ohne selbst eine Geschäftsstelle aufzusuchen", erläutert das Bundesgesundheitsministerium.
Andere Kassen sind verpflichtet, diese Kunden aufzunehmen - Krankheit, Alter oder geringes Einkommen dürfen kein Ausschlusskriterium sein. Geregelt sind die Neuerungen im Versorgungsstrukturgesetz, das mit dem Jahreswechsel in Kraft tritt.
Im Jahr 2011 waren Hunderttausende Patienten von der Pleite ihrer Krankenkasse betroffen: Unter anderem traf es im Mai 170 000 Mitglieder der City BKK in Berlin. Sie schloss als erste gesetzliche Krankenkasse seit Einführung des Gesundheitsfonds 2009. Zahlreiche Versicherte - vor allem ältere und kranke - hatten daraufhin größte Probleme, eine neue Krankenkasse zu finden: Sie wurden reihenweise abgewiesen.